Zivilrecht
Geschäftsführung ohne Auftrag (GoA)
Die echte GoA
Geschäftsführung entspricht dem objektiven Interesse des Geschäftsherrn, widerspricht jedoch seinem wirklichen Willen
Geschäftsführung entspricht dem objektiven Interesse des Geschäftsherrn, widerspricht jedoch seinem wirklichen Willen
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Hobbygärtner H erzählt Nachbar N, dass er seine Blumen nicht mehr gießen möchte, damit diese verrotten. N kann nicht nachvollziehen, warum H seine schönen Blumen verkümmern lassen will und gießt sie daher für ihn. Dabei beschmutzt er seine Hose.
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Einordnung des Falls
Geschäftsführung entspricht dem objektiven Interesse des Geschäftsherrn, widerspricht jedoch seinem wirklichen Willen
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Die Grundvoraussetzungen einer echten GoA nach § 677 BGB sind erfüllt.
Ja, in der Tat!
Jurastudium und Referendariat.
2. Die GoA ist berechtigt im Sinne des § 683 S. 1 BGB.
Nein!
3. N hat einen Anspruch gegen H auf Übernahme der Reinigungskosten für seine Hose.
Nein, das ist nicht der Fall!
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