Geldwäscheverdacht 3
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Mitarbeiterin Melanie verwaltet im Unternehmen U die Zahlungseingänge. Für Neukunde K steht eine Zahlung über € 25.000 aus. K erklärt, die Zahlung komme von einem wohlhabenden Gönner, der unbedingt anonym bleiben will. Melanie registriert einen Zahlungseingang über eine ausländische Bank.
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Einordnung des Falls
Geldwäscheverdacht 3
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Will der Geschäftspartner die Identität des Geldgebers nicht preisgeben bzw. besteht er auf dessen Anonymität, begründet dies einen Geldwäscheverdacht?
Genau, so ist das!
Jurastudium und Referendariat.
2. Zahlungseingänge von ausländischen Banken sind unüblich und begründen daher einen Geldwäscheverdacht.
Nein, das trifft nicht zu!
3. Zahlungen von ausländischen Banken, mit deren Hilfe unbekannte Personen die Verbindlichkeiten von Dritten begleichen wollen, sind unüblich und begründen einen Geldwäscheverdacht.
Ja!
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