Blumenstrauß zum Geburtstag - geringer Wert
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Erika arbeitet als Einkäuferin bei der Import AG. Sie erhält zu ihrem Geburtstag von der Export GmbH, an die sie regelmäßig Aufträge vergibt, einen kleinen Blumenstrauß geschickt (Wert: €10). Sie fragt sich, ob sie diesen annehmen darf.
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Einordnung des Falls
Blumenstrauß zum Geburtstag - geringer Wert
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Erika kann den Blumenstrauß annehmen, wenn es sich hierbei um eine sozialadäquate Zuwendung handelt.
Ja!
Jurastudium und Referendariat.
2. Bei Geschenken unter €50 handelt es sich stets um eine sozialadäquate Zuwendung.
Nein, das ist nicht der Fall!
3. Ist der Blumenstrauß in der Gesamtschau eine sozialadäquate Zuwendung?
Ja, in der Tat!
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