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Korruptions-Compliance

Was ist Korruption?

Blumenstrauß zum Geburtstag - geringer Wert

Blumenstrauß zum Geburtstag - geringer Wert

22. November 2024

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leichtmittelschwer

+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Jurafuchs

Erika arbeitet als Einkäuferin bei der Import AG. Sie erhält zu ihrem Geburtstag von der Export GmbH, an die sie regelmäßig Aufträge vergibt, einen kleinen Blumenstrauß geschickt (Wert: €10). Sie fragt sich, ob sie diesen annehmen darf.

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Einordnung des Falls

Blumenstrauß zum Geburtstag - geringer Wert

Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt

1. Erika kann den Blumenstrauß annehmen, wenn es sich hierbei um eine sozialadäquate Zuwendung handelt.

Ja!

Sozialadäquate Zuwendungen sind nicht geeignet, den Empfänger bei seinen Entscheidungen zu beeinflussen und deshalb unbedenklich. Zur Abgrenzung gegenüber der unzulässigen Gewährung von Vorteilen ist eine Gesamtwürdigung vorzunehmen. Berücksichtigt werden kann dabei (1) der Wert der Zuwendung, (2) die Stellung des Empfängers, (3) die soziale Üblichkeit und (4) Regeln der Höflichkeit. Als Kontrollfrage kann man zudem den „Pressetest“ machen: Welchen Eindruck würde das Geschenk machen, wenn darüber in den Zeitungen berichtet würde?
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2. Bei Geschenken unter €50 handelt es sich stets um eine sozialadäquate Zuwendung.

Nein, das ist nicht der Fall!

Der Wert eines Geschenkes ist zwar ein maßgeblicher Faktor für die Bestimmung der Sozialadäquanz. Feste Wertgrenzen sind gesetzlich indes nicht vorgegeben. Sie können sich allenfalls aus unternehmensinternen Compliance-Richtlinien ergeben. Generell gilt: Je geringer der Wert, desto eher ist das Geschenk sozialadäquat, angemessen und unbedenklich.

3. Ist der Blumenstrauß in der Gesamtschau eine sozialadäquate Zuwendung?

Ja, in der Tat!

Bei der Beurteilung der Sozialadäquanz können insbesondere (1) der Wert der Zuwendung, (2) die Stellung des Empfängers, (3) die soziale Üblichkeit und (4) Regeln der Höflichkeit berücksichtigt werden.Geschenke, deren Wert €10 nicht übersteigen, sind in der Regel sozialadäquat. Hinzu kommt, dass der Blumenstrauß anlässlich von Erikas Geburtstag verschickt wurde und es sich insoweit um ein sozial übliches Geschenk handelt. Erika kann ihn also guten Gewissens behalten.Viele Unternehmen stellen in ihrem Code of Conduct oder in unternehmensinternen Richtlinien ganz klare Regeln für Zuwendungen auf, um Abgrenzungen und Missverständnisse im Einzelfall auszuschließen. Prüfen Sie, ob das auch für Ihr Unternehmen gilt.
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