Zivilrecht
Schuldrecht Allgemeiner Teil
Erlöschen des Schuldverhältnisses
Grundfall: Leistung sicherungshalber
Grundfall: Leistung sicherungshalber
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
A renoviert Bs Haus und verlangt nach Abnahme die vereinbarten €5000. B ist gerade nicht flüssig. B bittet A um einen Zahlungsaufschub. Als Sicherheit gibt sie A ihren goldenen Siegelring.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Grundfall: Leistung sicherungshalber
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Hatte A anfangs einen Anspruch darauf, dass B den geschuldeten Werklohn zahlt (§ 631 Abs. 1 Alt. 2 BGB)?
Ja!
Jurastudium und Referendariat.
2. Ist durch die Übergabe des Siegelrings, As Werklohnforderung durch Erfüllung erloschen?(§ 362 BGB)
Nein, das ist nicht der Fall!
3. Kann der Schuldner seine Leistungspflicht auch durch eine andere als die geschuldete Leistung erfüllen, wenn der Gläubiger zustimmt?
Ja, in der Tat!
4. Ist durch die Übergabe des Siegelrings As Werklohnforderung durch Leistung an Erfüllung statt erloschen (§ 364 Abs. 1 BGB)?
Nein!
Jurastudium und Referendariat.