Strafrecht

Strafrecht Allgemeiner Teil

Täterschaft und Teilnahme

Anforderungen an die Bestimmung bei der Anstiftung - Konkrete Umstände der Haupttat

Anforderungen an die Bestimmung bei der Anstiftung - Konkrete Umstände der Haupttat

19. April 2025

2 Kommentare

4,7(3.836 mal geöffnet in Jurafuchs)

[...Wird geladen]

+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Jurafuchs

A stellt seiner Geliebten T eine gemeinsame Zukunft in Aussicht, wenn seine Frau F stirbt. Auf die Äußerung der T, sie wolle F „am liebsten den Hals umdrehen“, antwortet A: „Machs doch! Vielleicht können wir dann zusammenkommen wir zwei. Brauchst es nur mal machen.“ Nach einigen identischen Gesprächen tötet T die F.

Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.

...Wird geladen

Einordnung des Falls

Anforderungen an die Bestimmung bei der Anstiftung - Konkrete Umstände der Haupttat

Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 1 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt

1. A hat sich wegen Anstiftung zum Totschlag (§§ 212, 26 StGB) strafbar gemacht.

Ja!

BGH: Für die Annahme einer Anstiftung (§ 26 StGB) reiche aus, dass die vom Anstifter an den Täter gerichteten Aufforderungen zur Tatbegehung die Tat im Kern kennzeichnen und für den Tatentschluss mitursächlich gewesen seien. Eines alle Einzelheiten der Tatausführung festlegenden Tatplans bedürfe es nicht (RdNR. 13). Nach Rengier (AT, 11.A. 2019, § 45 RdNr. 52) sei bei „einem Tötungsdelikt die die Individualisierung des Opfers das Entscheidende.“
Dein digitaler Tutor für Jura
Jetzt kostenlos testen
Jurafuchs
Eine Besprechung von:
Jurafuchs Brand
facebook
facebook
facebook
instagram

Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 15.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie - no questions asked!


Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

Sparvey Hecter

Sparvey Hecter

11.11.2024, 18:44:52

Wo wäre denn hier der Vorsatz des A in Bezug den von T begangenen Totschlag, (§ 212 StGB) bzw. die „vorsätzliche rechtswidrige Haupttat“ zu sehen? Also ich kann mir schon vorstellen dass mindestens dolus eventualis einschlägig sein könnte, aber könnte man hier auch mit entsprechender Argumentation auf die bewusste Fahrlässigkeit abstellen? Die Wortwahl „Mach‘s doch“ etc. lassen m.E. schon ein wenig darauf schließen. Spricht etwa der Fakt, dass das Gespräch mehrmals stattgefunden hat für den Vorsatz?

HANDE

HanDerenoglu

17.12.2024, 14:04:08

trenn dich doch einfach! die arme Ehefrau. Verrückt, dass das ein echter Fall ist


Jurafuchs 7 Tage kostenlos testen und mit 15.000+ Nutzer austauschen.
Kläre Deine Fragen zu dieser und 15.000+ anderen Aufgaben mit den 15.000+ Nutzern der Jurafuchs-Community
Dein digitaler Tutor für Jura
Jetzt kostenlos testen