Strafrecht
Strafrecht Allgemeiner Teil
Täterschaft und Teilnahme
Anforderungen an die Bestimmung bei der Anstiftung - Konkrete Umstände der Haupttat
Anforderungen an die Bestimmung bei der Anstiftung - Konkrete Umstände der Haupttat
15. Februar 2025
2 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
A stellt seiner Geliebten T eine gemeinsame Zukunft in Aussicht, wenn seine Frau F stirbt. Auf die Äußerung der T, sie wolle F „am liebsten den Hals umdrehen“, antwortet A: „Machs doch! Vielleicht können wir dann zusammenkommen wir zwei. Brauchst es nur mal machen.“ Nach einigen identischen Gesprächen tötet T die F.
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Einordnung des Falls
Anforderungen an die Bestimmung bei der Anstiftung - Konkrete Umstände der Haupttat
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 1 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. A hat sich wegen Anstiftung zum Totschlag (§§ 212, 26 StGB) strafbar gemacht.
Ja!
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