Strafrecht

Strafrecht Allgemeiner Teil

Täterschaft und Teilnahme

Anforderungen an die Bestimmung bei der Anstiftung - Konkrete Umstände der Haupttat

Anforderungen an die Bestimmung bei der Anstiftung - Konkrete Umstände der Haupttat

22. November 2024

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leichtmittelschwer

+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Jurafuchs

A stellt seiner Geliebten T eine gemeinsame Zukunft in Aussicht, wenn seine Frau F stirbt. Auf die Äußerung der T, sie wolle F „am liebsten den Hals umdrehen“, antwortet A: „Machs doch! Vielleicht können wir dann zusammenkommen wir zwei. Brauchst es nur mal machen.“ Nach einigen identischen Gesprächen tötet T die F.

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Einordnung des Falls

Anforderungen an die Bestimmung bei der Anstiftung - Konkrete Umstände der Haupttat

Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 1 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt

1. A hat sich wegen Anstiftung zum Totschlag (§§ 212, 26 StGB) strafbar gemacht.

Ja!

BGH: Für die Annahme einer Anstiftung (§ 26 StGB) reiche aus, dass die vom Anstifter an den Täter gerichteten Aufforderungen zur Tatbegehung die Tat im Kern kennzeichnen und für den Tatentschluss mitursächlich gewesen seien. Eines alle Einzelheiten der Tatausführung festlegenden Tatplans bedürfe es nicht (RdNR. 13). Nach Rengier (AT, 11.A. 2019, § 45 RdNr. 52) sei bei „einem Tötungsdelikt die die Individualisierung des Opfers das Entscheidende.“
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

Sparvey Hecter (StGBae)

Sparvey Hecter (StGBae)

11.11.2024, 18:44:52

Wo wäre denn hier der Vorsatz des A in Bezug den von T begangenen Totschlag, (§ 212 StGB) bzw. die „vorsätzliche rechtswidrige Haupttat“ zu sehen? Also ich kann mir schon vorstellen dass mindestens dolus eventualis einschlägig sein könnte, aber könnte man hier auch mit entsprechender Argumentation auf die bewusste Fahrlässigkeit abstellen? Die Wortwahl „Mach‘s doch“ etc. lassen m.E. schon ein wenig darauf schließen. Spricht etwa der Fakt, dass das Gespräch mehrmals stattgefunden hat für den Vorsatz?


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