Unbestimmter Adressat
3. Juni 2025
7 Kommentare
4,7 ★ (10.097 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Politiker T kann sich nicht damit abfinden, dass er nicht wieder gewählt wurde. Im Internet ruft er deswegen dazu auf, dass seine Anhänger den Reichstag gewaltsam stürmen sollen. 100 Personen dringen daraufhin gewaltsam in das Reichstagsgebäude ein.
Diesen Fall lösen 66,0 % der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Unbestimmter Adressat
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Die Strafbarkeit wegen Anstiftung setzt voraus, dass eine konkrete Person bestimmt wird.
Nein!
Jurastudium und Referendariat.
2. Hat sich der Aufruf zum gewaltsamen Sturm des Reichstags an einen individuell bestimmbaren Personenkreis gerichtet?
Nein, das ist nicht der Fall!
3. Bleibt T damit straffrei?
Nein, das trifft nicht zu!
Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 15.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie - no questions asked!
Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

JCF
1.4.2024, 02:51:20
großartige Illustration 😂

CR7
24.5.2024, 21:24:32
Das Bild verdient einen Preis hahaha

Nora Mommsen
26.5.2024, 11:40:31
Manche Fälle bleiben dank der Bilder besonders lebhaft im Gedächtnis! Wir leiten das Lob an unseren Zeichner weiter :) Viele Grüße, Nora - für das Jurafuchs-Team

Juradino
4.12.2024, 19:55:53
Gebt den Menschen einen Orden. Sowohl dem Zeichner als auch dem Autor.
Tinki
16.8.2024, 12:56:03
Der Titel ist auch meine Frage. Ich würde schon beim "bestimmen" von Anhänger X rausfliegen und nicht erst beim Vorsatz, oder?

Major Tom(as)
6.2.2025, 17:39:41
Ich würde, um ehrlich zu sein, sagen, weder noch. Objektive Merkmale der Beihilfe sind mE nach dem Wortlaut des § 26 StGB - Erfolg: tatbestandliche,
rechtswidrige Haupttat - Objekt: einen anderer - Handlung: bestimmen Und hier fliegt man bei "einen anderen" raus - das gehört aber noch eher zum "Bestimmen" als zum Vorsatz :)
laura542
8.1.2025, 21:45:47
na von welchem Politiker „T“ das wohl inspiriert war xD