Unbestimmter Adressat
19. April 2025
7 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Politiker T kann sich nicht damit abfinden, dass er nicht wieder gewählt wurde. Im Internet ruft er deswegen dazu auf, dass seine Anhänger den Reichstag gewaltsam stürmen sollen. 100 Personen dringen daraufhin gewaltsam in das Reichstagsgebäude ein.
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Einordnung des Falls
Unbestimmter Adressat
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Die Strafbarkeit wegen Anstiftung setzt voraus, dass eine konkrete Person bestimmt wird.
Nein!
Jurastudium und Referendariat.
2. Hat sich der Aufruf zum gewaltsamen Sturm des Reichstags an einen individuell bestimmbaren Personenkreis gerichtet?
Nein, das ist nicht der Fall!
3. Bleibt T damit straffrei?
Nein, das trifft nicht zu!
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