Unbestimmter Adressat

leichtmittelschwer

+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Jurafuchs

Politiker T kann sich nicht damit abfinden, dass er nicht wieder gewählt wurde. Im Internet ruft er deswegen dazu auf, dass seine Anhänger den Reichstag gewaltsam stürmen sollen. 100 Personen dringen daraufhin gewaltsam in das Reichstagsgebäude ein.

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Einordnung des Falls

Unbestimmter Adressat

Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt

1. Die Strafbarkeit wegen Anstiftung setzt voraus, dass eine konkrete Person bestimmt wird.

Nein!

Es ist nicht nötig, dass sich die Anstiftung auf eine konkrete Person bezieht. Es genügt, wenn sich die Anstiftungshandlung an einen individuell bestimmbaren Personenkreis richtet.
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2. Hat sich der Aufruf zum gewaltsamen Sturm des Reichstags an einen individuell bestimmbaren Personenkreis gerichtet?

Nein, das ist nicht der Fall!

Der Aufruf ging an Ts Anhänger und wurde öffentlich über das Internet verteilt. So können grundsätzlich viele tausende Anhänger erreicht werden. Der Kreis an Anhängern von T, die den Aufruf potenziell sehen, ist aber individuell nicht bestimmbar. Eine Strafbarkeit des T wegen Anstiftung zu den Gewalttaten kommt damit nicht in Betracht.

3. Bleibt T damit straffrei?

Nein, das trifft nicht zu!

Für Fälle, in denen sich eine allgemeine Aufforderung an unbestimmt viele Menschen richtet, hat der Gesetzgeber den § 111 StGB geschaffen. T hat öffentlich zur Begehung von Straftaten aufgefordert. Diese Straftaten wurden auch begangen. Sofern er in Kauf genommen hat, dass dem Aufruf auch Taten folgen, hat er sich damit nach § 111 Abs. 1 StGB strafbar gemacht.
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

JCF

JCF

1.4.2024, 02:51:20

großartige Illustration 😂

CR7

CR7

24.5.2024, 21:24:32

Das Bild verdient einen Preis hahaha

Nora Mommsen

Nora Mommsen

26.5.2024, 11:40:31

Manche Fälle bleiben dank der Bilder besonders lebhaft im Gedächtnis! Wir leiten das Lob an unseren Zeichner weiter :) Viele Grüße, Nora - für das Jurafuchs-Team

TI

Tinki

16.8.2024, 12:56:03

Der Titel ist auch meine Frage. Ich würde schon beim "bestimmen" von Anhänger X rausfliegen und nicht erst beim Vorsatz, oder?


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