Anfangsverdacht

leichtmittelschwer

+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Jurafuchs

Im Zuge der Ermittlungen soll dem Beschuldigten B Blut entnommen werden. Welcher Verdachtsgrad ist für diese Maßnahme notwendig?

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Einordnung des Falls

Anfangsverdacht

Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt

1. Für die Blutentnahme bedarf es eines dringendes Tatverdachtes.

Nein!

Ein dringender Tatverdacht besteht, wenn nach dem bisherigen Ermittlungsergebnis eine große Wahrscheinlichkeit dafür besteht, dass der Beschuldigte als Täter oder Teilnehmer eine Straftat begangen hat. Es handelt sich um den höchsten Verdachtsgrad in der StPO. Er ist daher nur in bestimmten Konstellationen nötig, die besonders schwer in die Rechte des Betroffenen eingreifen. Dazu zählen: Haftbefehl, vorläufige Festnahme und vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis.
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2. Für die Blutentnahme bedarf es eines Anfangsverdachtes.

Genau, so ist das!

In § 81a StPO wird kein bestimmter Grad von Tatverdacht gefordert. Es genügt für die Anordnung das Vorliegen eines Anfangsverdachts im Sinne des § 152 Abs. 2 StPO. Mittels der Blutentnahme beginnt der Staat erst einmal den Sachverhalt weitergehend zu erforschen. Es handelt sich also meist erst um den Beginn der Ermittlungen. Stärkere Voraussetzungen an die Verdachtslage als ein Anfangsverdacht würden den Staat seiner Handlungsfähigkeit berauben.
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

GEI

Geithombre

14.11.2023, 17:09:35

Könnte man nicht das Erfordernis des

Anfangsverdacht

s aus dem Wortlaut von § 81a II 2 StPO lesen? "... wenn bestimmte Tatsachen den Verdacht begründen, dass eine Straftat [...] begangen worden ist." klingt doch sehr stark nach

Anfangsverdacht

.

Nora Mommsen

Nora Mommsen

18.3.2024, 15:34:49

Hallo Geithombre, das stimmt! Gemeint ist, dass keine besonderen Anforderungen an den Verdacht gestellt werden. Grundsätzlich gilt das was allen Ermittlungsmaßnahmen gemein ist: Ein

Anfangsverdacht

ist erforderlich. Dies lässt sich auch dem Wortlaut entnehmen. Beste Grüße, Nora - für das Jurafuchs-Team


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