Anfangsverdacht
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Im Zuge der Ermittlungen soll dem Beschuldigten B Blut entnommen werden. Welcher Verdachtsgrad ist für diese Maßnahme notwendig?
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Einordnung des Falls
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Für die Blutentnahme bedarf es eines dringendes Tatverdachtes.
Nein!
Jurastudium und Referendariat.
2. Für die Blutentnahme bedarf es eines Anfangsverdachtes.
Genau, so ist das!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Geithombre
14.11.2023, 17:09:35
Könnte man nicht das Erfordernis des
Anfangsverdachts aus dem Wortlaut von § 81a II 2 StPO lesen? "... wenn bestimmte Tatsachen den Verdacht begründen, dass eine Straftat [...] begangen worden ist." klingt doch sehr stark nach
Anfangsverdacht.
Nora Mommsen
18.3.2024, 15:34:49
Hallo Geithombre, das stimmt! Gemeint ist, dass keine besonderen Anforderungen an den Verdacht gestellt werden. Grundsätzlich gilt das was allen Ermittlungsmaßnahmen gemein ist: Ein
Anfangsverdachtist erforderlich. Dies lässt sich auch dem Wortlaut entnehmen. Beste Grüße, Nora - für das Jurafuchs-Team