Öffentliches Recht
Grundrechte
Allgemeine Grundrechtslehren
Grundrechtsschutz durch Organisation und Verfahren
Grundrechtsschutz durch Organisation und Verfahren
3. April 2025
4 Kommentare
4,7 ★ (14.488 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Geflüchteter G musste aufgrund von politischer Verfolgung aus seinem Heimatland fliehen und begehrt in Deutschland Asyl nach Art. 16a GG. Das zuständige Gericht missachtet jedoch alle in Art. 16a GG normierten Aspekte des Verfahrens.
Diesen Fall lösen 91,1 % der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Grundrechtsschutz durch Organisation und Verfahren
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Grundrechte beinhalten eine organisations- und verfahrensrechtliche Dimension.
Genau, so ist das!
Jurastudium und Referendariat.
2. Die organisations- und verfahrensrechtliche Dimension ist verletzt, wenn für die Gewährleistung des Grundrechtsschutzes maßgebliche Verfahrensvorschriften – wie solche aus Art. 16a GG – missachtet werden.
Ja, in der Tat!
3. Die verfahrensrechtliche Dimension der Grundrechte verleiht ein subjektives Recht und ist individuell einklagbar.
Ja!
Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 15.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie - no questions asked!
Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
david1234
21.8.2024, 18:08:28
Wie würde ich besagten Grundrecht Aspekt in einer Klausur schriftlich darstellen? Zitiere ich zum Beispiel Art. 16 A und dann als Annex den verfahrensrechtlichen Teil oder nehme ich das Rechtsstaatsprinzip?
luc1502
21.10.2024, 15:06:33
Hi @[david1234](229145) Ich persönlich würde - wenn man eben sagt, dass den Grundrechten ein verfahrensrechtlicher Aspekt innewohnt - auf das Grundrecht selbst abstellen und ergänzend darauf hinweisen, dass allen Grundrechten eine solche verfahrensrechtliche Dimension zukommt (die das Ziel hat, die materiellen Grundrechtsgehalte zu stärken).
Paul Hendewerk
18.1.2025, 12:58:50
@[david1234](229145) Es empfiehlt sich nicht, die verfahrensrechtliche Dimension als "Annex" zu behandeln. Die verfahrensrechtliche Dimension ist Bestandteil des sachlichen Schutzbereichs des Art. 16a GG.
david1234
20.1.2025, 10:02:58
@[Paul Hendewerk](274540) Besten Dank !!