Fehlschlag Unterlassen 4

leichtmittelschwer

+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Jurafuchs

Autofahrer T rollt in seinem Fahrzeug mit hoher Geschwindigkeit auf seinen Sohn O zu. In diesem Moment entscheidet er sich, O zu töten. Der kann jedoch im letzten Moment ausweichen. T schämt sich und fährt nicht noch einmal auf O zu.

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Einordnung des Falls

Fehlschlag Unterlassen 4

Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 1 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt

1. Der Versuch ist nach jeder Ansicht fehlgeschlagen.

Nein!

Ein Versuch gilt dann als fehlgeschlagen, wenn der Täter glaubt, dass er den Erfolg nicht mehr herbeiführen kann, ohne eine völlig neue Kausalkette in Gang zu setzen. Beim Unterlassen stellt sich jedoch die Problematik, dass der Täter den Erfolg sehr häufig durch aktives Tun trotzdem noch zur Vollendung bringen kann. Es zeigt sich, dass die Abgrenzung über Unterlassungs- und Handlungsmöglichkeiten willkürlich ist. Geht man von einem Unterlassen aus, liegt kein Rücktritt vor. Geht man hingegen von einer Handlung aus, dann liegt Rücktritt vor, obwohl das Handlungsunrecht grundsätzlich höher ist. Berücksichtigt man nun die Handlungsmöglichkeit (Möglichkeit, nochmals auf O zuzufahren), ist der Versuch nicht fehlgeschlagen.
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