Zivilrecht
Schuldrecht Allgemeiner Teil
Gläubiger- / Schuldnerwechsel
Aufrechnung nach Abtretung - Hauptforderung vor Gegenforderung fällig, Kenntnis vor Fälligkeit
Aufrechnung nach Abtretung - Hauptforderung vor Gegenforderung fällig, Kenntnis vor Fälligkeit
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
V verkauft K am 15.1 eine Matratze für €100. V tritt ihre Kaufpreisforderung am 1.2 an D ab. K verkauft V am 15.2 Computerspiele für €100. Der Kaufpreis soll erst am 1.3. fällig sein. Am 20.2 teilt V der K mit, dass sie ihre Forderung an D abgetreten hat. K möchte am 15.3 aufrechnen.
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Einordnung des Falls
Aufrechnung nach Abtretung - Hauptforderung vor Gegenforderung fällig, Kenntnis vor Fälligkeit
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Kann K gegenüber V aufrechnen?
Nein, das ist nicht der Fall!
Jurastudium und Referendariat.
2. K kann gegenüber D nur aufrechnen, wenn zum Zeitpunkt der Abtretung zwischen K und V eine Aufrechnungslage bestand.
Nein, das trifft nicht zu!
3. Die Aufrechnung gegenüber D ist ausgeschlossen, da K bei Erwerb der Forderung Kenntnis von der Abtretung hatte.
Nein!
4. Die Aufrechnung gegenüber D ist ausgeschlossen, da Ks Forderung nach Kenntniserlangung und nach der abgetretenen Forderung fällig wurde.
Genau, so ist das!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
david1234
6.2.2024, 16:06:36
Hi ! Ihr schreibt in den Kästen mehrmals „oder“ anstatt „und“ bei dem Halbsatz 2. In der Lösung ist es dann wieder richtig mit „und“ - vielleicht könnt ihr da nochmal drüber schauen
Josef K.
1.5.2024, 15:45:46
Beim ersten Maßsstab für § 406 scheint mir die Verdrehung zu liegen.
Linne_Karlotta_
4.9.2024, 15:44:40
Hallo david1234, vielen Dank für Deinen Hinweis! Wir haben den Fehler auf unsere Liste gesetzt und werden ihn im nächsten Korrekturgang beheben. Deine Aufmerksamkeit hilft uns, die Qualität unserer Inhalte hochzuhalten. Wir werden diesen Thread als erledigt markieren, sobald wir den Fehler behoben haben. Beste Grüße, Linne_Karlotta_, für das Jurafuchs-Team