Mehrfache Abtretung
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
K schuldet V €500 für einen Sessel. V tritt die Forderung an G ab. Eine Woche später tritt sie die Forderung ein zweites Mal an Z ab. Z verlangt von K das Geld. Daraufhin zahlt K an Z. Als G ebenfalls das Geld verlangt, weigert sich K erneut zu zahlen.
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Einordnung des Falls
Mehrfache Abtretung
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Da V die Kaufpreisforderung an G abgetreten hat, hat diese einen Anspruch auf Zahlung von €500 nach §§ 433 Abs. 2, 398 BGB erlangt.
Genau, so ist das!
Jurastudium und Referendariat.
2. Gs Anspruch ist erloschen, als V die Forderung an Z abgetreten hat.
Nein, das trifft nicht zu!
3. Gs Anspruch ist durch die Zahlung der K an Z erloschen, wenn die Voraussetzungen des § 408 BGB vorliegen.
Ja!
4. G kann von K (erneute) Zahlung von €500 verlangen.
Nein, das ist nicht der Fall!
Fundstellen
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Klima-Kleber
21.4.2023, 11:46:25
Diese Vertiefungshinweise sind wichtig, danke!
TomBombadil
29.3.2024, 12:42:51
Huhu, wenn ich recht erinnere, wird, nachdem über G gesprochen wurde, ein "sie" verwendet, das sich aber auf V bezieht ("tritt sie (!) ein zweites Mal ab" oder so). Ich hätte fast gedacht, dass G die Forderung "weiterabtritt", zumal ich V jedenfalls männlich gelesen hätte, weshalb "sie" nicht passen würde ... vielleicht kann der Text einmal klargestellt werden.
freepalestine
19.9.2024, 10:47:52
Ich hab es auch so verstanden Bitte ändern