Zivilrecht

Schuldrecht Allgemeiner Teil

Gläubiger- / Schuldnerwechsel

Leistungsverweigerungsrecht - fehlende Abtretungsurkunde

Leistungsverweigerungsrecht - fehlende Abtretungsurkunde

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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Jurafuchs

K schuldet V €2000 für einen höhenverstellbaren Schreibtisch. V tritt die Forderung an G ab. G informiert K mündlich darüber. Zudem fordert sie ihn auf, das Geld zu bezahlen. K ist sich unsicher, ob G die Wahrheit sagt und verweigert die Zahlung.

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Einordnung des Falls

Leistungsverweigerungsrecht - fehlende Abtretungsurkunde

Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt

1. Da V die Kaufpreisforderung an G abgetreten hat, hat diese gegen K einen Anspruch auf Zahlung von €2000 nach §§ 433 Abs. 2, 398 BGB.

Ja, in der Tat!

Durch die Abtretung einer Forderung wird der Zessionar neuer Inhaber der Forderung (§ 398 S. 2 BGB). Eine wirksame Abtretung setzt voraus: (1)Einigung zwischen Zedent und Zessionar (Abtretungsvertrag), (2) Bestand der Forderung, (3) Forderungsinhaberschaft des Zedent und (4) Abtretbarkeit der Forderung. V und G haben einen Abtretungsvertrag geschlossen. V war zum Zeitpunkt der Abtretung Inhaber der bestehenden und abtretbaren Kaufpreisforderung gegen K.
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2. Da G berechtigte Inhaberin der fälligen Forderung ist, hat K kein Recht die Zahlung zu verweigern.

Nein!

Nach § 410 Abs. 1 S. 1 BGB muss die Schuldnerin an den neuen Gläubiger erst dann leisten, wenn dieser ihr eine vom Altgläubiger ausgestellte Abtretungsurkunde vorgelegt hat.G hat K keine Abtretungsurkunde vorgelegt. Somit steht K nach § 410 Abs. 1 S. 1 BGB das Recht zu, die Leistung zu verweigern.Durch dieses Leistungsverweigerungsrecht soll die Schuldnerin davor geschützt werden, doppelt leisten zu müssen. Denn nach § 409 Abs. 1 BGB kann sie sich gegenüber dem Altgläubiger nur dann auf eine Leistung an den neuen Gläubiger berufen, wenn der Altgläubiger (1) die Abtretung angezeigt oder (2) die Abtretungsurkunde ausgestellt hat.
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