Zivilrecht
Schuldrecht Allgemeiner Teil
Gläubiger- / Schuldnerwechsel
Leistungsverweigerungsrecht - fehlende Abtretungsurkunde
Leistungsverweigerungsrecht - fehlende Abtretungsurkunde
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
K schuldet V €2000 für einen höhenverstellbaren Schreibtisch. V tritt die Forderung an G ab. G informiert K mündlich darüber. Zudem fordert sie ihn auf, das Geld zu bezahlen. K ist sich unsicher, ob G die Wahrheit sagt und verweigert die Zahlung.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Leistungsverweigerungsrecht - fehlende Abtretungsurkunde
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Da V die Kaufpreisforderung an G abgetreten hat, hat diese gegen K einen Anspruch auf Zahlung von €2000 nach §§ 433 Abs. 2, 398 BGB.
Ja, in der Tat!
Jurastudium und Referendariat.
2. Da G berechtigte Inhaberin der fälligen Forderung ist, hat K kein Recht die Zahlung zu verweigern.
Nein!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Josef K.
18.6.2024, 13:51:59
dto
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18.6.2024, 13:51:59
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