Nasciturus
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Ehemann M ist mit der von ihm schwangeren Frau F verheiratet. Rennradfahrer R fährt den M fahrlässig an, als M am Rhein spazieren geht. Dabei fällt M unglücklich mit dem Kopf gegen das Geländer und verstirbt sofort. F ist zutiefst traurig. 2 Monate nach Ms Tod kommt Kind K zur Welt.
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Einordnung des Falls
Nasciturus
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. F hat gegen R einen Anspruch auf Hinterbliebenengeld (§ 844 Abs. 3 S. 1 BGB).
Ja, in der Tat!
Jurastudium und Referendariat.
2. K hat ebenfalls gegen R einen Anspruch auf Hinterbliebenengeld (§ 844 Abs. 3 S. 1 BGB), weil auch zum Nasciturus im Zeitpunkt der Verletzung ein besonderes persönliches Näheverhältnis besteht.
Nein!
Jurastudium und Referendariat.
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Melanie 🐝
6.9.2021, 15:21:46
Reicht es denn, dass F "nur" "zutiefst traurig" über den Tod ihres Ehemannes war oder muss das seelische Leiden sich über die bloße Trauer hinweg stärker auswirken (z.B. Depressionen, krankhafter Schlafmangel, etc.)?
Lukas_Mengestu
30.11.2021, 12:39:16
Hallo Melanie, sehr schöne Frage. Der Gesetzeswortlaut selbst gibt hier in der Tat nicht allzu viel her. Anerkannt ist aber, dass das seelische Leid - anders als bei den
Schockschädenim Rahmen des § 823 Abs. 1 BGB - noch keinen Krankheitswert haben muss. Sofern die von Dir aufgezählten Symptome auftreten, kann das seelische Leid definitiv bejaht werden. Im Übrigen wird überwiegend davon ausgegangen, dass bei einem besonderen persönlcihen Näheverhältnis stets seelisches Leid verursacht wird, sodass das Kriterium insoweit keinen eigenen Mehrwert bietet (vgl. Eichelberger, in: BeckOGK-BGB, 01.09.2021, § 844 RdNr. 226). Ein Teil der Literatur will dagegen nur spürbare Leiden erfsasen, mit der Folge, dass z.B. sehr junge oder schwer demente bzw. kognitiv/emotional eingeschränkte Hinterbliebene nicht zu entschädigen wären. Beste Grüße, Lukas - für das Jurafuchs-Team
jess11O
14.8.2024, 18:49:20
Würde den Ersatzpflichtigen eine Pflicht zur Zahlung einer
Geldrente nach § 844 II 1 bzw. 2 BGB treffen?