Verhältnis zum Schockschaden
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Jurastudium und Referendariat.
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Die Eheleute M und F machen eine Bergwanderung im Winter. Plötzlich erfasst Schlittenfahrer S den M fahrlässig mit 100km/h und verletzt ihn so schwer, dass M stirbt. F muss unmittelbar zusehen, wie M langsam verblutet. Infolge des Unfalls diagnostiziert ein Arzt bei F schwere Depressionen.
Einordnung des Falls
Verhältnis zum Schockschaden
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. F hat wegen ihrer eigenen Rechtsgutsverletzung (Schockschaden) einen Schadensersatzanspruch gegen S (§ 823 Abs. 1 BGB).
Genau, so ist das!
2. F hat grundsätzlich auch einen Anspruch auf Hinterbliebenengeld (§ 844 Abs. 3 S. 1 BGB).
Ja, in der Tat!
3. F kann von S nebeneinander Schmerzensgeld (§§ 823 Abs. 1, 253 Abs. 2 BGB) und Hinterbliebenengeld (§ 844 Abs. 3 S. 1 BGB) verlangen.
Nein!
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JonasRehder
16.3.2023, 17:52:41
Ob der Änderung der Schockschaden-Rspr. reicht nun ein pathologisch messbarer, nicht mehr notwendig über gewöhnliche Trauer hinausgehender Krankheitswert
Nora Mommsen
23.3.2023, 16:49:41
Hallo JonasRehder, sehr aufmerksam! Die Rechtsprechungsänderung haben wir in den Fall eingearbeitet. Viele Grüße, Nora - für das Jurafuchs-Team
Natze
27.2.2024, 01:32:33
wird denn die Geldrente nach 844 II BGB durch staatliche Leistungen gekürzt? also z.B. bzgl der Halbwaisenrente sowie der Witwenrente? oder tritt der Schädiger in eine unterhaltspflichtige selbstständige Position in der der Anspruch auf die „staatliche Rente“ verdrängt wird?
CR7
2.7.2024, 11:59:10
843 IV vllt? 🤔
Leau
15.6.2024, 11:15:23
wie steht dann 844 III 1 BGB im Verhältnis zu 844 I BGB bzw. 844 I BGB zu 823 I, 253 II BGB?