Verhältnis zum Schockschaden
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Die Eheleute M und F machen eine Bergwanderung im Winter. Plötzlich erfasst Schlittenfahrer S den M fahrlässig mit 100km/h und verletzt ihn so schwer, dass M stirbt. F muss unmittelbar zusehen, wie M langsam verblutet. Infolge des Unfalls diagnostiziert ein Arzt bei F schwere Depressionen.
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Einordnung des Falls
Verhältnis zum Schockschaden
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. F hat wegen ihrer eigenen Rechtsgutsverletzung (Schockschaden) einen Schadensersatzanspruch gegen S (§ 823 Abs. 1 BGB).
Genau, so ist das!
Jurastudium und Referendariat.
2. F hat grundsätzlich auch einen Anspruch auf Hinterbliebenengeld (§ 844 Abs. 3 S. 1 BGB).
Ja, in der Tat!
3. F kann von S nebeneinander Schmerzensgeld (§§ 823 Abs. 1, 253 Abs. 2 BGB) und Hinterbliebenengeld (§ 844 Abs. 3 S. 1 BGB) verlangen.
Nein!
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