Zivilrecht

Deliktsrecht

§ 844 BGB

Verhältnis zum Schockschaden

Verhältnis zum Schockschaden

21. Januar 2026

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Rechtsprechungsänderung

Die Eheleute M und F machen eine Bergwanderung im Winter. Plötzlich erfasst Schlittenfahrer S den M fahrlässig mit 100km/h und verletzt ihn so schwer, dass M stirbt. F muss unmittelbar zusehen, wie M langsam verblutet. Infolge des Unfalls diagnostiziert ein Arzt bei F schwere Depressionen.

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§ 846

Ehemann M und Ehefrau F machen mit von V gemieteten Fahrrädern eine Tour durch die Alpen. V hatte aber fahrlässig die Bremsen am Rad des M nicht richtig eingestellt. M fährt schnell einen Berg hinab und holt dabei sein Handy raus. Plötzlich sieht M einen Stein auf der Straße; er versucht noch mit einem Arm zu bremsen, die Bremse funktioniert aber nicht richtig. Ausweichen kann er einhändig nicht mehr. M stürzt und stirbt; F ist traurig und erleidet seelisches Leid.

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Zurechnung von Mitverschulden über Treu und Glauben

Ehemann M und Ehefrau F machen mit von V gemieteten Fahrrädern eine Tour durch die Alpen. V hatte fahrlässig die Bremsen am Rad des M nicht richtig eingestellt. M fährt schnell einen Berg hinab und holt dabei sein Handy raus. Plötzlich sieht M einen Stein auf der Straße; er versucht noch mit einem Arm zu bremsen, die Bremse funktioniert aber nicht richtig. Ausweichen kann er einhändig nicht mehr. M stürzt und stirbt; F erleidet jetzt eine behandlungsbedürftige Depression.

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