MInderjähriger
30. Juni 2025
9 Kommentare
4,8 ★ (8.835 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Der 8-jährige J spielt auf dem Sportplatz Fußball und schießt den Ball ausversehen auf die Straße. Er läuft dem Ball blind hinterher und wird vom Pkw des P erfasst.
Diesen Fall lösen 72,3 % der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
MInderjähriger
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Wenn der Geschädigte den Schaden mitverschuldet hat, kann sein Schadensersatzanspruch gekürzt werden.
Genau, so ist das!
2. J hat den Schaden zurechenbar mitverursacht.
Ja, in der Tat!
3. J hat vorwerfbar gegen seine eigenen Interessen verstoßen (Verschulden gegen sich selbst).
Nein!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
okalinkk
20.5.2025, 11:11:25
828 II ist teleologisch zu reduzieren auf verkehrstypische Überforderungssituationen. Ist eine solche Situation hier unproblematisch gegeben?
Leo Lee
21.5.2025, 13:52:52
Hallo okalinkk, vielen Dank für die sehr gute und wichtige Frage! In der Tat wird 828 II dann teleologisch reduziert, wenn die typische Überforderungssituation (allen voran die Dynamik eines fließenden Verkehrs) nicht gegeben ist, denn dann ist das Kind (unter 10 Jahren aber über 7) nicht mehr im gleichen Maße schutzwürdig, da es eben nicht wie beim fließenden Verkehr überfordert ist. Eine solche typische Überforderungssituation liegt hier allerdings vor, da der J hier vom (fahrenden) PKW erfasst wird. Der Fall, in dem eine Reduktion vorliegt ist der, in dem der J etwa gegen ein geparktes Auto mit seinem Kickboard fährt. Hierzu kann ich i.Ü. die Lektüre vom MüKo-BGB 9. Auflage, Wagner § 828 Rn. 5 ff. sehr empfehlen :)! Liebe Grüße – für das Jurafuchsteam – Leo