Anrechnung der Tiergefahr
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Rentner R geht mit seinem Dackel Donald spazieren. Er trifft dabei auf Studentin S, die ihrerseits mit ihrem Pudel Paul unterwegs ist. Donald und Paul knurren sich an und rangeln kurz. R bringt Donald zur Ruhe. S schafft dies nicht bei Paul, der die Fassung verliert und ohne Verschulden der S Donald beißt. Bei R entstehen Heilbehandlungskosten von €1.000.
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Einordnung des Falls
Anrechnung der Tiergefahr
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Wenn der Geschädigte den Schaden mitverschuldet hat, kann sein Schadensersatzanspruch gekürzt werden.
Genau, so ist das!
Jurastudium und Referendariat.
2. Wenn den Geschädigten kein Verschulden trifft, kann § 254 Abs. 1 BGB nie erfüllt sein.
Nein, das trifft nicht zu!
3. Der Schadensersatzanspruch des R wird um dessen eigene Tiergefahr gekürzt.
Ja!
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