Strafrecht
Strafrecht Allgemeiner Teil
Subjektiver Tatbestand
Irrtum über den Kausalverlauf (Vorzeitiger Erfolgseintritt durch Ersthandlung)
Irrtum über den Kausalverlauf (Vorzeitiger Erfolgseintritt durch Ersthandlung)
10. April 2025
12 Kommentare
4,8 ★ (7.985 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
A, B und C wollen O dadurch töten, dass A ihm Luft in eine Vene injiziert. Um O zu fixieren, schlagen B und C auf O ein und halten ihn fest. A spritzt O eine geringe Menge Luft. O stirbt infolge der Behandlung von B und C. Die Injektion hätte nicht zum Tod geführt.
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Einordnung des Falls
Irrtum über den Kausalverlauf (Vorzeitiger Erfolgseintritt durch Ersthandlung)
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 1 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Dass O durch die Gewaltanwendung von B und C zu Tode gekommen ist und nicht durch die Injektion, ist eine für den Vorsatz von B und C bedeutungslose, unwesentliche Abweichung vom vorgestellten Kausalverlauf.
Ja!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
iustus
14.7.2021, 18:35:50
Für alle, die wissen wollen wie viel Luft tödlich sein kann: ca. 0,5 - 1l im Volumen. Hat man durch „Experimente“ im Dritten Reich rausgefunden. Man hat solche Experimente vor allem zur Quälerei gemacht und weniger um einen irgendwie gearteten wissenschaftlichen Mehrwert.

Isabell
30.1.2022, 13:37:44
Danke für die weiterführende Info. Hast du einen Literaturtipp zu dem Thema?

LS2024
21.10.2024, 11:34:14
Oh Gott @[Isabell](58926), was führst du im Schilde? ;)

Isabell
21.10.2024, 12:54:37
😇 ich wollte im Ursprung in die Pathologie.

LS2024
22.10.2024, 08:11:15
@[Isabell](58926) Da bin ich ja beruhigt ^^
QuiGonTim
2.2.2022, 12:17:23
Offenbar geht es hier um den
Vorsatzvon B und C. Leider geht dies aus der Fallfrage nicht hervor. Wie ist der
Vorsatzdes A zu bewerteten?
Victor
2.2.2022, 19:50:38
Dafür sind generell wenig Angaben im Sachverhalt. Allerdings finde ich, wenn hier schon keine wesentliche Abweichung für B und C vorliegt, gilt dies auch für A wenn ihm die Methode zur Fixierung des O bewusst war und er damit einverstanden war. Dann käme es ihm auch letztlich nur auf die Tötung des A an. Alle 3 würden mittäterschaftlich agieren. Läge allerdings ein Exzess vor, würde ich den
Vollendungausschließen und den untauglichen Versuch bejahen.

SvzW
18.8.2023, 12:40:48
Leo Lee
25.8.2023, 11:40:20
Hallo SvzW, vielen Dank für den Hinweis! Dies haben wir nun entsprechend korrigiert :). Liebe Grüße - für das Jurafuchsteam - Leo
Lisa
10.2.2025, 15:39:38
Marco
7.3.2025, 14:13:38
Ist hier eine a.A. vertretbar? §§ 212 I, 22, 23 ggf. §§ 227?
Leo Lee
10.3.2025, 23:23:13
Hallo Marco, vielen Dank für die sehr gute und wichtige Frage! Da hier die entscheidende Frage auf Ebene der Überschreitung der Versuchsschwelle ang
esiedelt ist, könntest du selbstverständlich eine andere Ansicht als der BGH vertreten. Ich nehme allerdings an, dass du mit 212, 22, 23 meinst, dass du eine andere Meinung i.R.d. Abweichung vom vorgestellten Kausalverlauf meinst. Dies ist hingegen nicht sehr empfehlenswert, da der
Jauchegrubenfallals Klassiker einigermaßen darauf ausgelegt ist, dass die h.M. - also
Vollendung, wenn die Abweichung unwesentlich war - vertreten wird. Nicht immer, aber auch nicht selten, werden Lösungen so konzipiert, dass die h.M. vertreten wird. Es ist selbstverständlich möglich, dass andere Meinungen vertreten werden, jedoch ist es ultimativ leichter mehr Punkte zu sammeln, wenn man mit der "orthodoxen" Lösung geht :)! Liebe Grüße – für das Jurafuchsteam – Leo