Strafrecht
Strafrecht Allgemeiner Teil
Subjektiver Tatbestand
Irrtum über den Kausalverlauf (Vorzeitiger Erfolgseintritt durch Ersthandlung)
Irrtum über den Kausalverlauf (Vorzeitiger Erfolgseintritt durch Ersthandlung)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
A, B und C wollen O dadurch töten, dass A ihm Luft in eine Vene injiziert. Um O zu fixieren, schlagen B und C auf O ein und halten ihn fest. A spritzt O eine geringe Menge Luft. O stirbt infolge der Behandlung von B und C. Die Injektion hätte nicht zum Tod geführt.
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Einordnung des Falls
Irrtum über den Kausalverlauf (Vorzeitiger Erfolgseintritt durch Ersthandlung)
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 1 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Dass O durch die Gewaltanwendung von B und C zu Tode gekommen ist und nicht durch die Injektion, ist eine für den Vorsatz von B und C bedeutungslose, unwesentliche Abweichung vom vorgestellten Kausalverlauf.
Ja!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
iustus
14.7.2021, 18:35:50
Für alle, die wissen wollen wie viel Luft tödlich sein kann: ca. 0,5 - 1l im Volumen. Hat man durch „Experimente“ im Dritten Reich rausgefunden. Man hat solche Experimente vor allem zur Quälerei gemacht und weniger um einen irgendwie gearteten wissenschaftlichen Mehrwert.
Isabell
30.1.2022, 13:37:44
Danke für die weiterführende Info. Hast du einen Literaturtipp zu dem Thema?
LS2024
21.10.2024, 11:34:14
Oh Gott @[Isabell](58926), was führst du im Schilde? ;)
Isabell
21.10.2024, 12:54:37
😇 ich wollte im Ursprung in die Pathologie.
LS2024
22.10.2024, 08:11:15
@[Isabell](58926) Da bin ich ja beruhigt ^^
QuiGonTim
2.2.2022, 12:17:23
Offenbar geht es hier um den
Vorsatzvon B und C. Leider geht dies aus der Fallfrage nicht hervor. Wie ist der
Vorsatzdes A zu bewerteten?
Victor
2.2.2022, 19:50:38
Dafür sind generell wenig Angaben im Sachverhalt. Allerdings finde ich, wenn hier schon keine wesentliche Abweichung für B und C vorliegt, gilt dies auch für A wenn ihm die Methode zur Fixierung des O bewusst war und er damit einverstanden war. Dann käme es ihm auch letztlich nur auf die Tötung des A an. Alle 3 würden mittäterschaftlich agieren. Läge allerdings ein Exzess vor, würde ich den Vollendung ausschließen und den untauglichen Versuch bejahen.
SvzW
18.8.2023, 12:40:48
Leo Lee
25.8.2023, 11:40:20
Hallo SvzW, vielen Dank für den Hinweis! Dies haben wir nun entsprechend korrigiert :). Liebe Grüße - für das Jurafuchsteam - Leo