Strafrecht

Strafrecht Allgemeiner Teil

Subjektiver Tatbestand

Irrtum über den Kausalverlauf (Vorzeitiger Erfolgseintritt durch Ersthandlung)

Irrtum über den Kausalverlauf (Vorzeitiger Erfolgseintritt durch Ersthandlung)

22. November 2024

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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Jurafuchs

A, B und C wollen O dadurch töten, dass A ihm Luft in eine Vene injiziert. Um O zu fixieren, schlagen B und C auf O ein und halten ihn fest. A spritzt O eine geringe Menge Luft. O stirbt infolge der Behandlung von B und C. Die Injektion hätte nicht zum Tod geführt.

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Einordnung des Falls

Irrtum über den Kausalverlauf (Vorzeitiger Erfolgseintritt durch Ersthandlung)

Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 1 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt

1. Dass O durch die Gewaltanwendung von B und C zu Tode gekommen ist und nicht durch die Injektion, ist eine für den Vorsatz von B und C bedeutungslose, unwesentliche Abweichung vom vorgestellten Kausalverlauf.

Ja!

Das Koinzidenz- bzw. Simultanitätsprinzip besagt, dass die objektive Tatbestandsverwirklichung und der Vorsatz zusammenfallen bzw. gleichzeitig vorliegen müssen. Bewirkt der Täter einen Erfolg aus Versehen früher als geplant, so kommt eine Verurteilung wegen vorsätzlichem Handeln nur in Betracht, wenn die Abweichung vom Kausalverlauf unwesentlich war. Diese Rechtsfigur ist jedoch nur anwendbar, wenn der Täter bereits die Versuchsschwelle überschritten (§ 22 StGB) hat.BGH: B und C hätten die todesursächlichen Verletzungshandlungen begangen, nachdem sie sich jeweils zur Tötung des O durch Luftinjektion entschlossen hatten. In der darauf erfolgten tödlichen Gewaltanwendung liege bereits das unmittelbare Ansetzen zur Tötung i.S. des § 22 StGB, da die gewaltsame Wehrlosmachung des O und die Beibringung der Injektion in jeder Hinsicht eine Einheit bildeten.
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

IUS

iustus

14.7.2021, 18:35:50

Für alle, die wissen wollen wie viel Luft tödlich sein kann: ca. 0,5 - 1l im Volumen. Hat man durch „Experimente“ im Dritten Reich rausgefunden. Man hat solche Experimente vor allem zur Quälerei gemacht und weniger um einen irgendwie gearteten wissenschaftlichen Mehrwert.

Isabell

Isabell

30.1.2022, 13:37:44

Danke für die weiterführende Info. Hast du einen Literaturtipp zu dem Thema?

LS2024

LS2024

21.10.2024, 11:34:14

Oh Gott @[Isabell](58926), was führst du im Schilde? ;)

Isabell

Isabell

21.10.2024, 12:54:37

😇 ich wollte im Ursprung in die Pathologie.

LS2024

LS2024

22.10.2024, 08:11:15

@[Isabell](58926) Da bin ich ja beruhigt ^^

QUIG

QuiGonTim

2.2.2022, 12:17:23

Offenbar geht es hier um den

Vorsatz

von B und C. Leider geht dies aus der Fallfrage nicht hervor. Wie ist der

Vorsatz

des A zu bewerteten?

VIC

Victor

2.2.2022, 19:50:38

Dafür sind generell wenig Angaben im Sachverhalt. Allerdings finde ich, wenn hier schon keine wesentliche Abweichung für B und C vorliegt, gilt dies auch für A wenn ihm die Methode zur Fixierung des O bewusst war und er damit einverstanden war. Dann käme es ihm auch letztlich nur auf die Tötung des A an. Alle 3 würden mittäterschaftlich agieren. Läge allerdings ein Exzess vor, würde ich den Vollendung ausschließen und den untauglichen Versuch bejahen.

SvzW

SvzW

18.8.2023, 12:40:48

Rechtschreibkorrektur: "

Simultanitätsprinzip

", ohne "e" 😊

LELEE

Leo Lee

25.8.2023, 11:40:20

Hallo SvzW, vielen Dank für den Hinweis! Dies haben wir nun entsprechend korrigiert :). Liebe Grüße - für das Jurafuchsteam - Leo


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