Irrtum über den Kausalverlauf (Vorzeitiger Erfolgseintritt durch Ersthandlung)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
A, B und C wollen O dadurch töten, dass A ihm Luft in eine Vene injiziert. Um O zu fixieren, schlagen B und C auf O ein und halten ihn fest. A spritzt O eine geringe Menge Luft. O stirbt infolge der Behandlung von B und C. Die Injektion hätte nicht zum Tod geführt.
Einordnung des Falls
Irrtum über den Kausalverlauf (Vorzeitiger Erfolgseintritt durch Ersthandlung)
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 1 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Dass O durch die Gewaltanwendung von B und C zu Tode gekommen ist und nicht durch die Injektion, ist eine für den Vorsatz von B und C bedeutungslose, unwesentliche Abweichung vom vorgestellten Kausalverlauf.
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iustus
14.7.2021, 18:35:50
Für alle, die wissen wollen wie viel Luft tödlich sein kann: ca. 0,5 - 1l im Volumen. Hat man durch „Experimente“ im Dritten Reich rausgefunden. Man hat solche Experimente vor allem zur Quälerei gemacht und weniger um einen irgendwie gearteten wissenschaftlichen Mehrwert.

Isabell
30.1.2022, 13:37:44
Danke für die weiterführende Info. Hast du einen Literaturtipp zu dem Thema?
QuiGonTim
2.2.2022, 12:17:23
Offenbar geht es hier um den Vorsatz von B und C. Leider geht dies aus der Fallfrage nicht hervor. Wie ist der Vorsatz des A zu bewerteten?
Victor
2.2.2022, 19:50:38
Dafür sind generell wenig Angaben im Sachverhalt. Allerdings finde ich, wenn hier schon keine wesentliche Abweichung für B und C vorliegt, gilt dies auch für A wenn ihm die Methode zur Fixierung des O bewusst war und er damit einverstanden war. Dann käme es ihm auch letztlich nur auf die Tötung des A an. Alle 3 würden mittäterschaftlich agieren. Läge allerdings ein Exzess vor, würde ich den Vollendung ausschließen und den untauglichen Versuch bejahen.

SvzW
18.8.2023, 12:40:48
Rechtschreibkorrektur: "Simultanitätsprinzip", ohne "e" 😊
Leo Lee
25.8.2023, 11:40:20
Hallo SvzW, vielen Dank für den Hinweis! Dies haben wir nun entsprechend korrigiert :). Liebe Grüße - für das Jurafuchsteam - Leo