§ 29 III: gewerbsmäßig
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
T spricht mehrere Personen an und fragt, ob sie von ihm Drogen kaufen wollen. Letztlich verkauft er K zwei Konsumeinheiten Marihuana. Dies tut er regelmäßig und finanziert damit seinen Lebensunterhalt.
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Einordnung des Falls
§ 29 III: gewerbsmäßig
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Ob es sich bei dem Marihuana um ein Betäubungsmittel im Sinne des BtMG handelt, geben die Anlagen I-III vor.
Genau, so ist das!
Jurastudium und Referendariat.
2. T treibt mit Betäubungsmitteln unerlaubt Handel.
Ja, in der Tat!
3. T handelte auch „gewerbsmäßig“ (§ 29 Abs. 3 BtMG).
Ja!
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