Fernabsatzvertrag - Vertragsverhandlung über Fernkommunikation, Abschluss im Geschäft


mittel

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K benötigt dringend eine neue Gaming-Maus. Telefonisch fragt sie bei V, was dieser gerade auf Lager hat. Überzeugt von den Angeboten sucht K den V direkt auf und kauft die Basilik 3000. Zuhause hat sie es sich doch anders überlegt und möchte den Vertrag nun widerrufen.

Einordnung des Falls

Fernabsatzvertrag - Vertragsverhandlung über Fernkommunikation, Abschluss im Geschäft

Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt

1. K steht ein Widerrufsrecht zu, da es sich bei dem Kaufvertrag um einen Außergeschäftsraumvertrag handelt (§§ 312g, 312b Abs. 1 BGB).

Nein, das trifft nicht zu!

Der außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Vertrag liegt vor, wenn er in einer der von § 312b Abs. 1 BGB genannten Situationen abgeschlossen wurde. Danach zählen hierzu in erster Linie Verträge, die bei gleichzeitiger Anwesenheit des Verbrauchers und des Unternehmers an einem Ort geschlossen werden, der kein Geschäftsraum ist (§ 312b Abs. 1 S. 1 Nr. 1 BGB).Zwar haben K und O sich bei Abschluss des Vertrages an einem Ort befunden. Der Kauf erfolgte allerdings im Laden des K, also innerhalb eines Geschäftsraumes.

2. K steht ein Widerrufsrecht zu, da es sich bei dem Kaufvertrag um einen Fernabsatzvertrag handelt (§§ 312g, 312c Abs. 1 BGB).

Nein!

Die Voraussetzungen eines Fernabsatzvertrags sind: (1) Vertragsverhandlung und Vertragsschluss unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln und (2) Vertragsschluss im Rahmen eines für den Fernabsatz organisierten Vertriebs- oder Dienstleistungssystems (§ 312c Abs. 1 BGB).Auch wenn die Vertragsverhandlungen telefonisch erfolgten, so kam es zum eigentlichen Vertragsschluss erst im Laden des V. Damit wurden nicht ausschließlich Fernkommunikationsmittel verwendet.

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AY

aylin.

12.11.2023, 00:23:42

Besteht noch eine weitere Möglichkeit, wie sich die Partei vom Vertrag lösen kann? Liebe Grüße


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