Tödliche Notlandung in der Wüste (Risikoverringerung und Schaffung neuer Gefahr)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
A, B und C müssen beim Segelfliegen in der Wüste notlanden. A möchte C loswerden. Er gibt ein sofort tödliches Gift in C's Trinkflasche. B möchte C ebenfalls loswerden und bohrt C's Flasche an, so dass sie ausläuft. C verdurstet daraufhin.
Einordnung des Falls
Tödliche Notlandung in der Wüste (Risikoverringerung und Schaffung neuer Gefahr)
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. A hat den Tod des C durch die Vergiftung des Wassers kausal verursacht.
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Nein!
2. Der Tod des C ist B objektiv zuzurechnen.
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Genau, so ist das!
3. B hat den Tod des C kausal verursacht.
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Ja, in der Tat!
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s.t.
15.8.2021, 13:27:31
Hier fliege ich ja bei der Kausalität der Strafbarkeit von A raus.. müsste ich die Handlung des B nicht dann noch in dem Rücktrittshandlung des Versuchs thematisieren ?

Lukas_Mengestu
19.11.2021, 10:27:25
Hallo s.t., B hat hier einen vollendeten Totschlag (bzw. aufgrund der heimtückischen begangen wohl sogar Mord) begangen. Für eine Rücktrittsprüfung ist hier kein Raum. Bei A dagegen hätte man in der Tat weiterprüfen müssen, inwieweit er sich wegen Versuches strafbar gemacht hat. Sein Versuch ist durch die Beschädigung der Flasche durch B fehlgeschlagen. Auch hier wäre insoweit kein Raum für einen Rücktritt. Da wir uns in der Einheit primär mit der objektiven Zurechnung befassen, wurde hier nicht mehr weitergeprüft. Beste Grüße, Lukas - für das Jurafuchs-Team
blu
23.11.2021, 22:55:42
C hat ja einen eigenständige Neue Gefahr begründet.. spricht man in dem Fall von einer Risikoersetzung?

lennart20
21.4.2023, 10:50:15
Hier könnte bei der Frage nach der Kausalität die überholende/fortwirkende Kausalität angemerkt werden. Somit würde man das Ergebnis weiter präzisieren. Vielen Dank

lennart20
22.4.2023, 17:58:07
Ich meine überholende/abgebrochene

Lukas_Mengestu
25.4.2023, 12:53:07
Danke Lennart, wir haben das in der Subsumtion noch präzisiert :-) Beste Grüße, Lukas - für das Jurafuchs-Team