Tödliche Notlandung in der Wüste (Risikoverringerung und Schaffung neuer Gefahr)


+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Jurafuchs

A, B und C müssen beim Segelfliegen in der Wüste notlanden. A möchte C loswerden. Er gibt ein sofort tödliches Gift in C's Trinkflasche. B möchte C ebenfalls loswerden und bohrt C's Flasche an, so dass sie ausläuft. C verdurstet daraufhin.

Einordnung des Falls

Tödliche Notlandung in der Wüste (Risikoverringerung und Schaffung neuer Gefahr)

Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt

1. A hat den Tod des C durch die Vergiftung des Wassers kausal verursacht.

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Nein!

Rspr. und hL bestimmen die Kausalität überwiegend nach der Äquivalenztheorie (= conditio-sine-qua-non-Formel). Eine Handlung ist danach kausal, wenn sie nicht hinweggedacht werden kann, ohne dass der Erfolg in seiner konkreten Gestalt entfiele.B hat mit dem Anbohren der Flasche eine völlig neue Kausalkette in Gang gesetzt und damit die von T gesetzte Kausalkette abgebrochen. Die Vergiftungshandlung des A kann hinweggedacht werden, ohne dass der Tod durch Verdursten entfiele. A hat den Tod des C somit nicht kausal verursacht.

2. Der Tod des C ist B objektiv zuzurechnen.

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Genau, so ist das!

Risikoverringerung liegt vor, wenn jemand einen bereits angelegten Kausalverlauf im Umfang der drohenden Schäden für den Betroffenen auf die Weise reduziert, dass er diese in ihrer nachteiligen Wirkung abschwächt, ohne zugleich eine eigenständige, anders gelagerte Gefahr zu setzen. In diesem Fall hat der Täter keine rechtlich missbilligte Gefahr geschaffen.Indem B die Flasche angebohrt hat, hat er zwar die Gefahr des vergifteten Wassers entschärft und insofern keine Lebensverkürzung, sondern eine Lebensverlängerung des C bewirkt. Er hat aber zugleich eine ganz neue rechtlich missbilligte Gefahr (das Verdursten) für C geschaffen, die sich auch im konkreten Todeserfolg bei C realisiert hat.

3. B hat den Tod des C kausal verursacht.

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Ja, in der Tat!

Rspr. und hL bestimmen die Kausalität überwiegend nach der Äquivalenztheorie (= conditio-sine-qua-non-Formel). Eine Handlung ist danach kausal, wenn sie nicht hinweggedacht werden kann, ohne dass der Erfolg in seiner konkreten Gestalt entfiele.Hätte B nicht die Flasche des C angebohrt, wäre die Flasche nicht ausgelaufen und C nicht verdurstet.

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