Zivilrecht

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Widerruf & Verbraucherverträge

Fernabsatzvertrag (§ 312g Abs. 1 Var. 2 BGB) – Vertragsverhandlung im Geschäft - Abschluss übers Telefon

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Fernabsatzvertrag (§ 312g Abs. 1 Var. 2 BGB) – Vertragsverhandlung im Geschäft - Abschluss übers Telefon

19. April 2026

10 Kommentare

leichtmittelschwer

+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

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K lässt sich von V in dessen Geschäft über Gaming-Mäuse beraten. V empfiehlt die Basilisk 3000 für €200. K will sich das noch einmal überlegen. Zuhause angekommen, kann sie doch nicht widerstehen und bestellt sie. Als das Geld am Ende des Monats knapp ist, will K widerrufen

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