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Fernabsatzvertrag (§ 312g Abs. 1 Var. 2 BGB) – Vertragsverhandlung im Geschäft - Abschluss übers Telefon
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
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Widerruf eines Anwaltsvertrages über eine Prüfungsanfechtung
Studentin J will ihre Note anfechten. J konsultiert persönlich den Allgemeinen Studierendenausschuss (AStA), der sie an Kanzlei K vermittelt. Telefonisch erteilt J der K ein Mandat und bezahlt. Tags darauf besprechen J und K in den Kanzleiräumen alle Details. 370 Tage später widerruft J den Vertrag und verlangt ihr Geld zurück.

Fernabsatzvertrag - kein für den Fernabsatz organisiertes Vertriebs- oder Dienstleistungssystem
K liegt krank im Bett. Zur Ablenkung bestellt er telefonisch bei Buchhändlerin B „Thinking fast and slow“. B nimmt Verkäufe normalerweise nur in seinem Laden vor, macht aber für K eine Ausnahme. Als das Buch geliefert wird, möchte der undankbare K es doch nicht mehr.