Zivilrecht
Schuldrecht Allgemeiner Teil
Widerruf & Verbraucherverträge
Fernabsatzvertrag (§ 312g Abs. 1 Var. 2 BGB) – Vertragsverhandlung im Geschäft - Abschluss übers Telefon
Fernabsatzvertrag (§ 312g Abs. 1 Var. 2 BGB) – Vertragsverhandlung im Geschäft - Abschluss übers Telefon
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
K lässt sich von V in dessen Geschäft über Gaming-Mäuse beraten. V empfiehlt die Basilisk 3000 für €200. K will sich das noch einmal überlegen. Zuhause angekommen, kann sie doch nicht widerstehen und bestellt sie. Als das Geld am Ende des Monats knapp ist, will K widerrufen
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Einordnung des Falls
Fernabsatzvertrag (§ 312g Abs. 1 Var. 2 BGB) – Vertragsverhandlung im Geschäft - Abschluss übers Telefon
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 1 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. K steht ein Widerrufsrecht zu, da es sich bei dem Kaufvertrag um einen Fernabsatzvertrag handelt (§§ 312g, 312c Abs. 1 BGB).
Nein, das ist nicht der Fall!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
paulmachtexamen
16.9.2024, 21:30:10
Wie wäre denn der Fall zu bewerten, wenn sich K auch noch das günstigere Model „Basilik 2000“ angeschaut hätte, aber V die K hierzu nicht wirklich beraten hätte (zB nur beiläufig erwähnt). Wäre 312c in diesem Fall anwendbar, da keine richtige Vertragsverhandlung diesbezüglich?