Examensrelevante Rechtsprechung
Rechtsprechung Öffentliches Recht
Verwaltungsrecht BT: Versammlungsrecht
Versammlungsrecht: Der Versammlungsort muss möglichst beibehalten werden (OVG NRW, Urt. v. 22.12.2023, Az. 15 A 2417/20)
Versammlungsrecht: Der Versammlungsort muss möglichst beibehalten werden (OVG NRW, Urt. v. 22.12.2023, Az. 15 A 2417/20)
26. August 2025
4 Kommentare
4,7 ★ (40.475 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Die Polizei P in Stadt C (Land L) nahm am 24.08.2019 mehrere Klimaaktivisten in Gewahrsam und verbrachte sie ins Polizeipräsidium. Daraufhin meldete K für denselben Abend eine Mahnwache als "Spontanversammlung" mit 24 Teilnehmern unmittelbar vor dem Präsidium an. P untersagte die Durchführung der Mahnwache dort und verlegte sie auf eine andere Straße ohne Sichtachse zum Präsidium.
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