Examensrelevante Rechtsprechung

Rechtsprechung Öffentliches Recht

Verwaltungsrecht BT: Versammlungsrecht

Versammlungsrecht: Der Versammlungsort muss möglichst beibehalten werden (OVG NRW, Urt. v. 22.12.2023, Az. 15 A 2417/20)

Versammlungsrecht: Der Versammlungsort muss möglichst beibehalten werden (OVG NRW, Urt. v. 22.12.2023, Az. 15 A 2417/20)

26. August 2025

4 Kommentare

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leichtmittelschwer

+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

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Die Polizei P in Stadt C (Land L) nahm am 24.08.2019 mehrere Klimaaktivisten in Gewahrsam und verbrachte sie ins Polizeipräsidium. Daraufhin meldete K für denselben Abend eine Mahnwache als "Spontanversammlung" mit 24 Teilnehmern unmittelbar vor dem Präsidium an. P untersagte die Durchführung der Mahnwache dort und verlegte sie auf eine andere Straße ohne Sichtachse zum Präsidium.

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