Qualifikation 2
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
T möchte O verletzen und schießt auf ihn ohne Tötungsvorsatz. Dabei trifft er nicht. Sodann ändert er seinen Plan und schlägt O auf eine nicht das Leben gefährdende Art und Weise, wobei er denkt, dass er auch mit der Pistole noch hätte weiter machen können.
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Einordnung des Falls
Qualifikation 2
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Es liegt eine versuchte gefährliche Körperverletzung (§§ 223 Abs. 1, Abs. 2, 224 Abs. 1 Nr. 2 Var. 1, Nr. 5, Abs. 2, 22, 23 Abs. 1 StGB) vor.
Genau, so ist das!
Jurastudium und Referendariat.
2. T ist von der einfachen Körperverletzung (§ 223 Abs. 1 StGB) zurückgetreten.
Nein, das trifft nicht zu!
3. T ist nach der neueren Rechtsprechung und der herrschenden Meinung aber vom Versuch der gefährlichen Körperverletzung zurückgetreten.
Ja!
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