Mikroorganismen als Tiere
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Forscherin F forscht in ihrem Labor für das Militär an neuartigen Viren. Als eine Schulklasse zu Besuch kommt, infiziert sich Schüler S wegen eines Lecks mit dem Virus 0815, das F seit drei Monaten züchtet. S erleidet schwere Lungenschäden.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Mikroorganismen als Tiere
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. S hat einen Personen- oder Sachschaden erlitten (§ 833 S. 1 BGB).
Ja!
Jurastudium und Referendariat.
2. Der Schaden wurde nach h.M. durch ein "Tier" im Sinne von § 833 S. 1 BGB verursacht.
Nein, das ist nicht der Fall!
3. Sofern F die Viren gentechnisch verändert hat, haftet sie aus § 32 GenTG.
Ja, in der Tat!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
iustus
3.7.2021, 20:33:07
Gut zu wissen. 😅
evanici
11.9.2023, 23:49:31
Es mangelt in der Aufzählung also sowohl im Rahmen der Gefährdungshaftung nach § 32 I GenTG als auch hier an den sonstigen Rechten. Sind diese somit keine geschützten
Rechtsgüterund greift das Analogieverbot bei Gefährdungshaftung entsprechend?
Dogu
13.10.2023, 15:32:15
Wird das GenTG in Klausuren dann abgedruckt? In meinen Gesetzessammlungen ist es nicht vorhanden.
Lukas_Mengestu
13.10.2023, 18:35:16
Hi Dogu, ja, zu solch abgelegenen Gesetzen wird kein Spezialwissen erwartet. Selbst wenn das Gesetz also enthalten wäre, würde wohl ein entsprechender Hinweis auf die Norm erfolgen. Beste Grüße, Lukas - für das Jurafuchs-Team