Gefahrübergang durch Annahmeverzug (§ 446 S. 3 BGB)
23. Februar 2026
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

K bestellt beim Media Markt (M) zur Abholung am Montag um 15 Uhr eine Xbox. Zwar wird die Xbox zu dieser Uhrzeit zur Abholung bereitgestellt, K verpennt jedoch den Termin. Als er am nächsten Tag kommt, wird ihm mitgeteilt, die Xbox sei durch einen Blitzeinschlag zerstört worden. K will eine neue, funktionierende Xbox.
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