Gefahrübergang durch Annahmeverzug (§ 446 S. 3 BGB)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
K bestellt beim Media Markt (M) zur Abholung am Montag um 15 Uhr eine Xbox. Zwar wird die Xbox zu dieser Uhrzeit zur Abholung bereitgestellt, K verpennt jedoch den Termin. Als er am nächsten Tag kommt, wird ihm mitgeteilt, die Xbox sei durch einen Blitzeinschlag zerstört worden. K will eine neue, funktionierende Xbox.
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Einordnung des Falls
Gefahrübergang durch Annahmeverzug (§ 446 S. 3 BGB)
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Die kaufrechtlichen Gewährleistungsansprüche setzen neben dem Kaufvertrag einen Mangel bei Gefahrübergang voraus (§ 437 BGB).
Ja, in der Tat!
Jurastudium und Referendariat.
2. Sofern nichts anderes vereinbart ist, geht die Gefahr mit der Übergabe der Sache über (§ 446 S. 1 BGB).
Ja!
3. Der Mangel der Xbox lag hier bei Gefahrübergang vor.
Nein, das ist nicht der Fall!
4. M kann weiterhin Kaufpreiszahlung verlangen.
Ja, in der Tat!
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