Versendungskauf bei Verbrauchern


mittel

Diesen Fall lösen 70,3 % der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.

Jurafuchs 7 Tage kostenlos testen und tausende Fälle wie diesen selbst lösen.
Erhalte uneingeschränkten Zugriff alle Fälle und erziele Spitzennoten in
Jurastudium und Referendariat.

+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Jurafuchs
Tags
Neues Kaufrecht 2022

Jurastudentin J bestellt auf Amazon (A) das Jurafuchs Kaufrecht-Buch. Der Hermes-Fahrer lässt bei seinen Stopps die Wagentür auf, wodurch der stürmische Regen das Paket und damit auch das Buch völlig durchnässt. Als K es auspackt, ist das Buch wellig und die Tinte verlaufen.

Einordnung des Falls

Versendungskauf bei Verbrauchern

Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt

1. Sofern nichts anderes vereinbart ist, geht die Gefahr mit der Übergabe der Sache über (§ 446 S. 1 BGB).

Ja!

Grundsätzlich geht mit der Übergabe der verkauften Sache die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung auf den Käufer über (§ 446 S. 1). Übergabe meint die Übertragung des unmittelbaren Besitzes (§ 854 BGB). Nur bei Schickschulden ist § 447 BGB einschlägig, wonach die Gefahr des zufälligen Untergangs der Kaufsache beim Versendungskauf bereits mit Übergabe an die Transportperson auf den Käufer übergeht. Voraussetzungen des Gefahrübergangs bei § 447 Abs. 1 BGB sind (1) die Vereinbarung eines Versendungskaufs und (2) die ordnungsgemäße Auslieferung der Kaufsache an die Transportperson am Leistungsort.

2. Der Gefahrübergang richtet sich hier nach § 447 Abs. 1 BGB.

Nein, das ist nicht der Fall!

Bei Verbrauchsgüterkäufen (§ 474 Abs. 1 S. 1 BGB) ist § 447 Abs. 1 BGB nur dann anwendbar, wenn der Käufer die Transportperson mit der Ausführung beauftragt hat, ohne dass der Verkäufer ihm diese Person vorher benannt hat (§ 475 Abs. 2 BGB). § 447 Abs. 1 BGB ist danach nur in dem seltenen Fall einschlägig, in dem der Verbraucher den Transport der Sache selbst organisiert, d. h. den Beförderer ohne Rückgriff auf einen Vorschlag des Unternehmers auswählt. Auch bei Schickschulden geht daher bei Verbrauchsgüterkäufen die Gefahr regelmäßig erst mit Übergabe an den Käufer bzw. Annahmeverzug über (§ 446 BGB). Da J als Verbraucher (§ 13 BGB) von A als Unternehmer (§ 14 BGB) eine Ware kauft (§ 474 Abs. 1 S. 1 BGB) und J den Transport nicht selbst organisiert hat, richtet sich der Gefahrübergang hier wegen § 475 Abs. 2 BGB nach § 446 S. 1.

3. Bei Gefahrübergang war das Buch mangelhaft.

Ja, in der Tat!

Mit der Übergabe der verkauften Sache geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung auf den Käufer über (§ 446 S. 1 BGB). Übergabe meint die Übertragung des unmittelbaren Besitzes (§ 854 BGB). Als J unmittelbaren Besitz an dem Buch erhielt, hatte dieses Feuchtigkeitsschäden, wodurch das Buch von der üblichen Beschaffenheit abwich (§ 434 Abs. 3 BGB).

Jurafuchs kostenlos testen

© Jurafuchs 2024