Normalfall Versendungskauf § 447
17. August 2025
14 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Anwältin A bestellt bei Kaufmann K einen neuen iMac Pro für ihre selbstständige berufliche Tätigkeit. K verpackt den iMac ordnungsgemäß und übergibt ihn an den DHL-Fahrer, der ihn an A ausliefert. Als A den iMac auspackt, sieht sie, dass das Display gesprungen ist. Dies wurde durch einen schuldhaften Auffahrunfall bei der Auslieferung verursacht.
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