Normalfall Versendungskauf § 447
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Anwältin A bestellt bei Kaufmann K einen neuen iMac Pro für ihre selbstständige berufliche Tätigkeit. K verpackt den iMac ordnungsgemäß und übergibt ihn an den DHL-Fahrer, der ihn an A ausliefert. Als A den iMac auspackt, sieht sie, dass das Display gesprungen ist. Dies wurde durch einen schuldhaften Auffahrunfall bei der Auslieferung verursacht.
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Einordnung des Falls
Normalfall Versendungskauf § 447
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Sofern nichts anderes vereinbart ist, geht die Gefahr mit der Übergabe der Sache über (§ 446 S. 1 BGB).
Ja!
Jurastudium und Referendariat.
2. A und K haben einen Versendungskauf vereinbart (§ 447 Abs. 1 BGB).
Genau, so ist das!
3. K hat die Kaufsache an die Transportperson am Leistungsort ordnungsgemäß ausgeliefert.
Ja, in der Tat!
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