Bei versuchter Unterlassung 3
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
T sieht ihren Mann O, mit dem sie sich gestern gestritten hat, in der Elbe ertrinken. Sie ist eine gute Schwimmerin und weiß, dass sie ihn leicht retten könnte. Trotzdem hilft sie ihm nicht. Später rettet ein Dritter den O.
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Einordnung des Falls
Bei versuchter Unterlassung 3
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 6 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Der versuchte Totschlag durch Unterlassen ist strafbar (§§ 212 Abs. 1, 22, 23 Abs. 1, 13 Abs. 1 StGB).
Ja!
Jurastudium und Referendariat.
2. T hatte „Tatentschluss“ bezüglich der objektiven Merkmale des Totschlags (§ 212 Abs. 1 StGB).
Genau, so ist das!
3. T hatte „Tatentschluss“, den Totschlag durch Unterlassen zu begehen.
Ja, in der Tat!
4. Das unmittelbare Ansetzen beim Unterlassungsdelikt gleicht dem unmittelbaren Ansetzen durch Tätigkeit.
Nein!
5. T hat nach herrschender Meinung unmittelbar zur Tatbestandsverwirklichung angesetzt.
Genau, so ist das!
6. Andere Theorien stellen auf absolute Zeitpunkte ab.
Ja, in der Tat!
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Fundstellen
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