Strafrecht
BT 5: Verkehrsdelikte
Gefährdung des Straßenverkehrs, § 315c StGB
§ 315c Abs. 1 Nr. 2b StGB: Falsches Überholen
§ 315c Abs. 1 Nr. 2b StGB: Falsches Überholen
5. Februar 2026
5 Kommentare
4,8 ★ (26.419 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Um vor dem ihm folgenden Polizeiwagen an einem Stau vorbei zu flüchten, lenkt T seinen Pkw über einen Bordstein auf einen Bürgersteig und setzt dort die Fahrt deutlich schneller als mit Schritttempo fort. Dabei streift er O, der - wie durch ein Wunder - unverletzt bleibt.
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