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§ 315c Abs. 1 Nr. 2d StGB: Zu schnelles Fahren
Sachverhalt
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§ 315c Abs. 1 Nr. 2f und g StGB: Geisterfahrt und Absicherungsmaßnahmen
Auf der BAB bricht der Anhänger des T aus, so dass T auf der Überholspur entgegen der Fahrtrichtung zum Stehen kommt. T schaltet den Warnblinker ein, holt ein aus dem Anhänger gefallenes Paket und fährt unter teilweiser Inanspruchnahme von Normalspur und Seitenstreifen entgegen der Fahrtrichtung zu der 50m entfernten Ausfahrt.
§ 315c Abs. 1 Nr. 1 StGB: Tatbeteiligung & fremder Pkw als Tatmittel
Wohl wissend, dass er eine BAK von 2,0‰ aufweist, fährt T mit dem Pkw des O durch die Stadt. Hierzu hatte ihn sein Beifahrer B vorsätzlich angestiftet. T verliert die Kontrolle und kollidiert mit einem Steinhaufen.