§ 30 I Nr. 3: leichtfertige Todesverursachung
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
D spritzt der sichtlich fertigen O eine Dosis Heroin. O stirbt an einer Überdosis.
Diesen Fall lösen 94,3 % der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
§ 30 I Nr. 3: leichtfertige Todesverursachung
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Indem D der O das Heroin gespritzt hat, hat sie es O "verabreicht".
Ja, in der Tat!
Jurastudium und Referendariat.
2. D hat den Tod der O leichtfertig verursacht.
Ja!
3. D hat sich gemäß § 30 Abs. 1 Nr. 3 BtMG strafbar gemacht.
Genau, so ist das!
Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 15.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie - no questions asked!