Zivilrecht
Schuldrecht Allgemeiner Teil
Gläubiger- /Schuldnermehrheit
Gestörte Gesamtschuld – Einführung
Gestörte Gesamtschuld – Einführung
20. Mai 2025
6 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
T nimmt Anhalter A in ihrem Tesla mit. Sicherheitshalber vereinbart sie mit A wirksam einen Haftungsausschluss für Schäden infolge eines Verkehrsunfalls. Tatsächlich kommt es später zu einem Unfall mit Fs Smart, bei dem A verletzt wird. T und den F treffen gleich hohes Verschulden.
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Einordnung des Falls
Gestörte Gesamtschuld – Einführung
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. A kann von F Schadensersatz für die erlittenen Verletzungen nach § 7 Abs. 1 StVG verlangen.
Genau, so ist das!
Jurastudium und Referendariat.
2. A kann ebenfalls von T Schadensersatz für die erlittenen Verletzungen nach § 7 Abs. 1 StVG verlangen.
Nein, das trifft nicht zu!
3. Ohne den Haftungsausschluss hätte A auch von T Schadensersatz verlangen können. T und F wären dann Gesamtschuldner (§ 840 Abs. 1 BGB).
Ja!
4. In Fällen wie dem vorliegenden spricht man von einer gestörten Gesamtschuld.
Genau, so ist das!
Fundstellen
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