Körperliche Misshandlung (§ 223 StGB)
Definiere den Begriff „körperliche Misshandlung“ (§ 223 StGB):
Eine körperliche Misshandlung ist jede üble und unangemessene Behandlung, durch die das körperliche Wohlbefinden oder die körperliche Unversehrtheit mehr als nur unerheblich beeinträchtigt wird.