Wohnung: Wohnwagen
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
T bricht auf dem Campingplatz Südsee-Camp in der Lüneburger Heide in den Campingwagen des O ein. Wider Erwarten kann er jedoch keine Wertgegenstände vorfinden.
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Einordnung des Falls
Wohnung: Wohnwagen
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 1 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Der Campingwagen ist eine "Wohnung" (§ 123 Abs. 1 StGB).
Ja, in der Tat!
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