Wohnung: Wohnwagen
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
T bricht auf dem Campingplatz Südsee-Camp in der Lüneburger Heide in den Campingwagen des O ein. Wider Erwarten kann er jedoch keine Wertgegenstände vorfinden.
Einordnung des Falls
Wohnung: Wohnwagen
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 1 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Der Campingwagen ist eine "Wohnung" (§ 123 Abs. 1 StGB).
Diese Rechtsfrage lösen [...Wird geladen] der Jurist:innen in Studium und Referendariat richtig.
Ja, in der Tat!