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Wohnung: Haftraum

20. März 2026

24 Kommentare

leichtmittelschwer

+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

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Strafgefangener T bricht in der Justizvollzugsanstalt Straubing in den Haftraum des Häftlings O ein. T weiß, dass O mehrere Smartphones versteckt, mit denen er YouTube-Videos über das „Knastleben“ produziert.

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