Zivilrecht
Geschäftsführung ohne Auftrag (GoA)
Die echte GoA – Rechtsfolgen
Ersatz der Arbeitskraft als Aufwendung? (Notärztin hilft einem Verunglückten)
Ersatz der Arbeitskraft als Aufwendung? (Notärztin hilft einem Verunglückten)
3. April 2025
19 Kommentare
4,7 ★ (29.111 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Ärztin A sieht den bewusstlosen Fahrradfahrer F im Graben liegen. A hält sein Auto an und behandelt den F. Dabei reißt ihre Hose. A ist seit vielen Jahren als Notärztin tätig.
Diesen Fall lösen 81,6 % der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Ersatz der Arbeitskraft als Aufwendung? (Notärztin hilft einem Verunglückten)
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. A kann von F Vergütung für die von ihr aufgewendete Arbeitskraft verlangen, wenn sie einen Anspruch auf Aufwendungsersatz nach §§ 677, 683 S. 1, 670 BGB hat.
Ja!
Jurastudium und Referendariat.
2. Die Voraussetzungen der berechtigten GoA liegen vor (§§ 677, 683 S. 1, 670 BGB).
Genau, so ist das!
3. Aufgewendete Arbeitskraft ist immer eine Aufwendung im Sinne des § 683 S. 1 BGB und ist grundsätzlich nach §§ 677, 683 S. 1, 670 BGB ersatzfähig.
Nein, das trifft nicht zu!
4. A kann Aufwendungsersatz für ihre aufgewendete Arbeitskraft verlangen.
Ja!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Juri
5.9.2020, 08:53:05
Frage: Ich dachte, dass man Schäden dann nicht ersetzt bekommt, wenn man ausnahmsweise vergütet wird. Vglb dem
Äquivalenzinteresse-/
Integritätsinteresse-Gedanken im SR. Wenn ich behandelt werde, als wäre ich „im Dienst“ (Vergütung), dann muss ich auch Schäden „im Dienst“ hinnehmen?

CaitlynCaro
13.12.2020, 10:38:51
Im Arbeitsrecht wird der 670 auch analog angewandt für Schäden, außer der
Schadenist besonders mit dem Gehalt abgegolten, was bei normalen Gehältern regelmäßig nicht der Fall ist :)

Lukas_Mengestu
30.7.2021, 13:41:59
Hallo ihr beiden, wie CaitlynCaro schon zutreffend ausgeführt hat, ist auch bei der "entgeltlichen" GoA nich automatisch jeder
Schadenim Dienst abgegolten. Vielmehr wird man im Einzelfall bestimmen müssen, ob der jeweils erlittene
Schadenbereits von der Vergütungspflicht umfasst ist und inwieweit den Geschäftsführer insoweit auch ein Mitverschulden trifft (vgl. im Arbeitsrecht die Fälle der dienstlichen Nutzung des privaten PKW, zB BAG NZA 2007, 870). Beste Grüße, Lukas - für das Jurafuchs-Team

Rambo
4.8.2021, 13:28:01
Nach meinen Unterlagen von der Uni kann der GF bei risikotypischen Begleitschäden seine Schäden gem
670 BGB analogerstattet verlangen. Hier wird aber der
670 BGBdirekt angewandt.

Lukas_Mengestu
3.12.2021, 15:24:36
Hallo Rambo, in der Tat spricht §
670 BGBnur von "Aufwendungen"=freiwilliges Vermögensopfer, weswegen nur eine analoge Anwendung in Betracht kommt (vgl. auch Thole, in: BeckOGK, 1.8.2021, BGB, 683 RdNr. 39). Die Voraussetzungen (planwidrige Regelungslücke und vergleichbare Interessenlage) sind insoweit erfüllt. Beste Grüße, Lukas - für das Jurafuchs-Team
Pascal
19.1.2022, 16:45:07
Hätte A nicht auch einen Anspruch aus § 280 I? Die GoA stellt ja ein SV dar.

Lukas_Mengestu
20.1.2022, 11:36:33
Hallo Pascal, in der Tat ist § 280 Abs. 1 BGB grundsätzlich auch auf gesetzliche Schuldverhältnisse anwendbar. Allerdings bedarf es hierfür einer
Pflichtverletzungund eines Vertretenmüssen des Schuldners. Beides liegt mit Blick auf F nicht vor. In der Regel wird es regelmäßig auch eher um
Schadensersatzansprüche des Geschäftsherren (hier: F) gegen den Geschäftsführer (hier: A) wegen fehlerhafter Ausführung der GoA gehen. Beste Grüße, Lukas - für das Jurafuchs-Team

LS2024
9.3.2024, 12:14:44
Würde man in der Klausur erst §§ 677, 683 1,
670 BGBdirekt prüfen und dann §§ 677, 683 1,
670 BGB analog? Oder würde man schlicht unter dem Prüfungspunkt "Aufwendungen" die analoge Anwendung bejahen und alles in einem prüfen?

ajboby90
7.7.2024, 23:40:25
Gleich analog

CR7
16.8.2024, 13:38:43
Ich würde den Anspruch erstmal direkt prüfen und dann im Rahmen der Aufwendungen den Streit aufmachen.