Zivilrecht
Sonstige vertragliche Schuldverhältnisse
Bürgschaft, §§ 765ff. BGB
Abgrenzung zum Schuldbeitritt
Abgrenzung zum Schuldbeitritt
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Der Cateringservice C-GmbH steckt in der Krise. Der Lieferant für die Speisen möchte künftig nur noch gegen Vorkasse liefern. Der GmbH-Geschäftsführer G erklärt für die Verbindlichkeit einzustehen. G ist Mehrheitsgesellschafter. Mit dem Einstehen der Verbindlichkeit möchte er einem drohenden Insolvenzverfahren begegnen.
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Einordnung des Falls
Abgrenzung zum Schuldbeitritt
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 1 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Ein Schuldbeitritt liegt vor.
Ja, in der Tat!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
JuliusBenedikt
24.1.2022, 11:40:45
Lukas_Mengestu
24.1.2022, 12:30:08
Danke Dir, ist korrigiert :-)
Lukas_Mengestu
24.1.2022, 12:30:08
Danke Dir, ist korrigiert :-)