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Abgrenzung zum Schuldbeitritt

7. April 2026

11 Kommentare

leichtmittelschwer

+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Jurafuchs

Der Cateringservice C-GmbH steckt in der Krise. Der Lieferant für die Speisen möchte künftig nur noch gegen Vorkasse liefern. Der GmbH-Geschäftsführer G erklärt für die Verbindlichkeit einzustehen. G ist Mehrheitsgesellschafter. Mit dem Einstehen der Verbindlichkeit möchte er einem drohenden Insolvenzverfahren begegnen.

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