Strafrecht
Strafrecht Allgemeiner Teil
Fahrlässigkeit
Subjektive Fahrlässigkeit: Subjektive Sorgfaltspflichtverletzung (-)
Subjektive Fahrlässigkeit: Subjektive Sorgfaltspflichtverletzung (-)
19. Mai 2025
3 Kommentare
4,6 ★ (8.094 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Der Fahrschüler A ist beim Autofahren zwar stets besonders vorsichtig, aber gänzlich untalentiert. In seiner 75. Fahrstunde verwechselt er das Brems- mit dem Gaspedal und fährt einen Passanten um, weil er es einfach nicht besser kann.
Diesen Fall lösen 73,8 % der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Subjektive Fahrlässigkeit: Subjektive Sorgfaltspflichtverletzung (-)
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Die schuldhafte Begehung eines Fahrlässigkeitsdelikts setzt voraus, dass der Täter auch subjektiv fahrlässig gehandelt hat.
Ja!
Jurastudium und Referendariat.
2. A handelte subjektiv sorgfaltspflichtwidrig (§ 222 StGB).
Nein, das ist nicht der Fall!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

Lukas_Dunkel
8.5.2025, 13:46:00
Hey :) meine erste Überlegung wäre gewesen, das Ganze schon bei der objektiven Zurechnung rausfliegen zu lassen. Meine Überlegung war, dass der Fahrschüler hier gar keine
rechtlich missbilligte Gefahrgeschaffen hat. Natürlich stellt ein Auto per se erst mal eine Gefahr dar, aber da er als Fahrschüler damit unterwegs war, ist diese doch nicht rechtlich missbilligend oder? wo ist mein Gedanken Fehler?
P K
8.5.2025, 14:41:51
Rechtlich missbilligt ist aber der Umstand, dass er Gas und Bremse verwechselt und damit für andere Verkehrsteilnehmer eine objektive Gefahr darstellt, welche diese so nicht hinnehmen müssen. Es kommt hier nur auf eine objektive Betrachtung an.

Lukas_Dunkel
9.5.2025, 08:32:57
@[P K](196201) okay. Top. Vielen Dank !!