Strafrecht
Strafrecht Allgemeiner Teil
Fahrlässigkeit
Subjektive Fahrlässigkeit: Subjektive Sorgfaltspflichtverletzung (-)
Subjektive Fahrlässigkeit: Subjektive Sorgfaltspflichtverletzung (-)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Der Fahrschüler A ist beim Autofahren zwar stets besonders vorsichtig, aber gänzlich untalentiert. In seiner 75. Fahrstunde verwechselt er das Brems- mit dem Gaspedal und fährt einen Passanten um, weil er es einfach nicht besser kann.
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Einordnung des Falls
Subjektive Fahrlässigkeit: Subjektive Sorgfaltspflichtverletzung (-)
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Die schuldhafte Begehung eines Fahrlässigkeitsdelikts setzt voraus, dass der Täter auch subjektiv fahrlässig gehandelt hat.
Ja!
Jurastudium und Referendariat.
2. A handelte subjektiv sorgfaltspflichtwidrig (§ 222 StGB).
Nein, das ist nicht der Fall!
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