Strafrecht
Strafrecht Allgemeiner Teil
Fahrlässigkeit
Subjektive Fahrlässigkeit: Subjektive Sorgfaltspflichtverletzung (-) – Abwandlung zum Übernahmeverschulden
Subjektive Fahrlässigkeit: Subjektive Sorgfaltspflichtverletzung (-) – Abwandlung zum Übernahmeverschulden
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Die 65-Jährige A ist altersbedingt nicht mehr fahrtauglich. Sie fährt deshalb die Passantin P um. Anders als im Ausgangsfall war A allerdings vorher bei einer Ärztin, die sie über ihre Fahruntüchtigkeit aufklärte.
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Einordnung des Falls
Subjektive Fahrlässigkeit: Subjektive Sorgfaltspflichtverletzung (-) – Abwandlung zum Übernahmeverschulden
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Setzt die schuldhafte Begehung eines Fahrlässigkeitsdelikts voraus, dass der Täter auch subjektiv fahrlässig gehandelt hat?
Genau, so ist das!
Jurastudium und Referendariat.
2. Handelte A in Bezug auf den Fahrfehler subjektiv sorgfaltspflichtwidrig (§ 222 StGB)?
Nein, das trifft nicht zu!
3. Ist der A jedoch vorzuwerfen, dass sie überhaupt mit ihrem Auto gefahren ist, obwohl sie von ihrer altersbedingten Fahruntüchtigkeit wusste?
Ja!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Isabell
27.3.2022, 12:20:36
Lukas_Mengestu
28.3.2022, 10:11:28
Hallo Isabell, in der Tat könnte man hier auch an
Eventualvorsatzdenken. Um hier eine Abgrenzung vorzunehmen, sind die Angaben im Sachverhalt aber natürlich etwas dünn. Beste Grüße, Lukas - für das Jurafuchs-Team
JCF
28.11.2023, 19:40:43
Ich finde es eher abwegig, hier von
Vorsatzauszugehen. Obwohl A von ihrer Fahruntauglichkeit wusste, wird sie die Verletzung oder gar Tötung von Dritten nicht bewusst in Kauf genommen haben. Es ist naheliegender, hier von bewusster Fahrlässigkeit ("Wird schon gut gehen.") auszugehen.
CR7
8.6.2024, 18:23:48
Sehe ich auch so wie JCF
David
6.6.2024, 18:16:20
Liebes Jurafuchs-Team. Sollte ich mal einen solchen Fall ihn der Klausur haben, indem die subjektive Fahrlässigkeit problematisch ist und zwar in der konkreten Situation keine subjektive Fahrlässigkeit gegeben ist, dem Täter allerdings ein
Übernahmeverschuldenvorzuwerfen ist, soll ich dies noch in dieser Prüfung thematisieren oder stattdessen die Strafbarkeit ablehnen und dann als neuen Prüfungspunkt – ähnlich wie bei der a.l.i.c. – an die frühere Entscheidung des Täters anknüpfen und hier die Fahrlässigkeit durchprüfen? Danke im Voraus !!!
Jimmy105
17.7.2024, 13:07:07
Daran anschließend: wie formuliert man dazu am besten den Obersatz bzw. die Obersätze zur prüfung?
ahimes
20.10.2024, 15:37:33
Ich glaube ich würde erstmal bei der Prüfung an die 1. Handlung anknüpfen [Überfahren der Passantin], die i.E mangels subjektiver Fahrlässigkeit ablehnen und anschließend an die 2. Handlung anknüpfen [
Fahruntüchtigkeit] und das ganze durchprüfen und bejahen, ergo dann 222 (+). So schneidet man sich ja nix ab. Der erste Anknüpfungspunkt bzw. Prüfung kann ja deutlich kürzer ausfallen...