Tequilafall (Fremdgefährdung)

[...Wird geladen]

+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Jurafuchs

Der 16jährige A wettet mit dem 28jährigen B, wer mehr hochprozentigen Alkohol verträgt. Beiden sollte bis zum Erbrechen Tequila in einzelnen Gläsern serviert werden. B ließ sich heimlich von H zunächst stets Wasser einfüllen. A fällt nach 45 Gläsern Tequila ins Koma und stirbt.

Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.

...Wird geladen

Einordnung des Falls

Tequilafall (Fremdgefährdung)

Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 1 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt

1. A hat sich eigenverantwortlich selbstgefährdet.

Nein, das trifft nicht zu!

Indem B den A über seinen eigenen (B's) Alkoholkonsum getäuscht hat, sodass A das ihm drohende Risiko schwerer Trunkenheit erheblich unterschätzte, hat B eine rechtlich missbilligte Gefahr geschaffen, die sich im Tod des A realisiert hat. Einer die Zurechnung ausschließenden eigenverantwortlichen Selbstgefährdung des A steht entgegen, dass B dem A kraft überlegenen Wissens die Möglichkeit genommen hat, sein Verhalten an dem des Gegners zu orientieren und seine Risikobewertung zu korrigieren. B besaß ab dem Moment Tatherrschaft, in dem A aufgrund der Alkoholisierung nicht mehr fähig war, das Risiko des weiteren Trinkens einzuschätzen.
Jurafuchs 7 Tage kostenlos testen und tausende Fälle wie diesen selbst lösen.
Erhalte uneingeschränkten Zugriff alle Fälle und erziele Spitzennoten in
Jurastudium und Referendariat.

Jurafuchs kostenlos testen


Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

© Jurafuchs 2024