Besitzdiener
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
A arbeitet im Elektrogroßhandelsgeschäft des E. Er soll dort einen Laptop des E reparieren. Als D ihm €50 für den Laptop bietet, "lässt A ihn mitgehen" und veräußert ihn an D. D veräußert den Laptop weiter an den gutgläubigen G.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Besitzdiener
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. G hat nach § 929 S. 1 BGB Eigentum an dem Laptop erlangt.
Nein, das ist nicht der Fall!
Jurastudium und Referendariat.
2. G hat nach hM gemäß §§ 929 S. 1, 932 BGB gutgläubig Eigentum an dem Laptop erworben.
Nein, das trifft nicht zu!
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