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Gutgläubiger, lastenfreier Erwerb (§ 936 BGB) – Vermieterpfandrecht
Sachverhalt
Reduziert auf das WesentlicheLösung
Die Jurafuchs-Methode schichtet abDiese 3 Rechtsfragen sind die Kernstücke des Falls.
1. Die Couch war mit einem Vermieterpfandrecht (§ 562 BGB) des V belastet.
2. K hat Eigentum an der Designercouch erlangt.
3. Als K Eigentum erworben hat, ist das Vermieterpfandrecht an der Couch erloschen (§ 936 BGB, gutgläubiger lastenfreier Erwerb).
Fundstellen
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
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