Zivilrecht
Sachenrecht
Rechtsgeschäftlicher Eigentumserwerb an beweglichen Sachen
Gutgläubiger, lastenfreier Erwerb (§ 936 BGB) – Vermieterpfandrecht
Gutgläubiger, lastenfreier Erwerb (§ 936 BGB) – Vermieterpfandrecht
16. April 2025
22 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
V vermietet M eine Wohnung. M ist mit der Miete im Rückstand. M hat zwei Couchen in seiner Wohnung: eine Luxuscouch und eine gewöhnliche Couch. Die Luxuscouch veräußert M an Kaufmann K. K, der weiß, dass M zur Miete wohnt, holt die Couch am selben Tag ab.
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Einordnung des Falls
Gutgläubiger, lastenfreier Erwerb (§ 936 BGB) – Vermieterpfandrecht
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Die Couch war mit einem Vermieterpfandrecht (§ 562 BGB) des V belastet.
Ja!
Jurastudium und Referendariat.
2. K hat Eigentum an der Designercouch erlangt.
Genau, so ist das!
3. Als K Eigentum erworben hat, ist das Vermieterpfandrecht an der Couch erloschen (§ 936 BGB, gutgläubiger lastenfreier Erwerb).
Nein, das trifft nicht zu!
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