Gewährung des vertragsgemäßen Gebrauchs, Überlassung
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Jurastudent J schließt mit seiner Freundin F einen Mietvertrag über ein Schuldrecht Lehrbuch. Die F soll das Lehrbuch des J ab sofort für drei Monate behalten dürfen und dafür €5 bezahlen. J übergibt F das Lehrbuch.
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Einordnung des Falls
Gewährung des vertragsgemäßen Gebrauchs, Überlassung
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Durch den Mietvertrag wird J dazu verpflichtet, der F das Lehrbuch zum Gebrauch zu gewähren.
Genau, so ist das!
Jurastudium und Referendariat.
2. Indem J der F das Lehrbuch übergeben hat, hat er ihr den Gebrauch gewährt.
Ja, in der Tat!
3. Durch den Mietvertrag wird J dazu verpflichtet, der F das Buch gemäß § 929 S. 1 BGB zu übereignen.
Nein!
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