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Eingriff in die Meinungsfreiheit durch Klarnamenpflicht
Sachverhalt
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Eingriff in die Meinungsfreiheit durch Urteil eines Strafgerichts
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Eingriff in die Meinungsfreiheit durch Urteil eines Zivilgerichts
Erich Lüth (L) ruft öffentlich zum Boykott des neuen Films von Veit Harlan (H) „Unsterbliche Geliebte“ auf. Den Boykottaufruf begründete L mit Hs nationalsozialistischer Vergangenheit. H verklagt L. Das Gericht verurteilt L zur Unterlassung der Boykottaufrufe.