Zivilrecht
Schuldrecht Allgemeiner Teil
Grundlagen des Schadensersatzes (§ 280 Abs. 1 BGB) (Leistungsstörungsrecht)
Haftung für eigenes Verschulden – Verantwortungsfähigkeit Kinder im Straßenverkehr
Haftung für eigenes Verschulden – Verantwortungsfähigkeit Kinder im Straßenverkehr
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Die neunjährigen Zwillingsschwestern Hanni (H) und Nanni (N) lieben Kickboard fahren. Bei einem ihrer Wettrennen donnert H aus Unachtsamkeit mit dem Kickboard gegen den Ferrari von Anwältin A. Das Frontlicht ist komplett zerstört.
Diesen Fall lösen 85,3 % der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Haftung für eigenes Verschulden – Verantwortungsfähigkeit Kinder im Straßenverkehr
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 7 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. A könnte einen Anspruch auf Schadensersatz gegen H haben (§ 823 Abs. 1 BGB).
Ja, in der Tat!
Jurastudium und Referendariat.
2. Indem H das Frontlicht des Ferrari zerstört hat, hat H rechtswidrig das Eigentum der A verletzt (§ 823 Abs. 1 BGB).
Ja!
3. H müsste zudem schuldhaft gehandelt haben.
Genau, so ist das!
4. Bei Unfällen im Straßenverkehr gilt für Minderjährige eine Haftungsprivilegierung.
Ja, in der Tat!
5. Da H einen Unfall mit einem Kfz hatte, greift die gesetzliche Haftungsprivilegierung für Minderjährige im Straßenverkehr (§ 828 Abs. 2 BGB).
Nein!
6. H war schuldunfähig.
Nein, das ist nicht der Fall!
7. H hat das Auto fahrlässig beschädigt.
Ja, in der Tat!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Anton 666
11.1.2022, 21:21:39
Im Fall ist es ein Ferrari, in der Subsumtion ein Porsche. Außerdem sollte mMn auch in der Fallbeschreibung ausdrücklich gesagt werden, dass das Kfz parkt. So ergibt sich das nur aus dem Bild.
Lukas_Mengestu
12.1.2022, 10:43:02
Hallo Anton, herzlich willkommen hier im Forum und vielen Dank für Deinen Hinweis. Wir haben die Subsumtion nun angeglichen :-). Im Hinblick auf das Zusammenspiel von Bild und Text gibt es bei Jurafuchs eine Besonderheit. Die Illustrationen sehen nicht nur schön aus, sondern stellen auch einen essentiellen Teil des Sachverhaltes dar. Um unsere Texte möglichst komprimiert darzustellen, werden Informationen, die sich ohnehin aus der Illustration ergeben, im Sachverhalt nicht noch einmal aufgeführt. Uns ist bewusst, dass dies anfangs etwas ungewohnt ist. Man gewöhnt sich allerdings schnell daran :-) Beste Grüße, Lukas - für das Jurafuchs-Team
JuraPhilipp
23.1.2022, 16:52:25
Spielt es eine Rolle für die Pflicht zur Leistung des Schadensersatzes, dass das Parken von Fahrzeugen in Spielstraßen (Siehe Zeichnung) außerhalb gekennzeichneter Flächen laut DSGVO nicht gestattet ist? Hätte das Fahrzeug legal gestanden, wäre es zur Beschädigung so wohl gar nicht gekommen.
Lukas_Mengestu
24.1.2022, 10:04:15
Hallo JuraPhilipp, sehr stark gesehen. In der Tat regelt Anlage 3 Nr. 12 der StVO, dass in verkehrsberuhigten Gebieten (Achtung Terminologie - hier handelt es sich nicht um eine Spielstraße, auch wenn dies umgangssprachlich gerne in einen Topf geworfen wird) nur in den abgegrenzten Gebieten geparkt werden darf. Dieser Umstand würde indes nicht zu einem gänzlichen Ausschluss der Haftung der H führen. Allerdings könnte man dies als Mitverschulden berücksichtigen (§ 254 BGB) und den Anspruch kürzen. Beste Grüße, Lukas - für das Jurafuchs-Team
TheLama
15.6.2023, 17:04:35
Im Fall da vor wurde Minderjährige als Allgemeinbegriff beanstandet, hier nicht, wobei ein 14 j mj die Befreiung im Verkehr nicht hätte sowie h und n.
L77
20.6.2024, 17:10:57
Wie könnte dieser Anspruch gegen das Kind durchgesetzt werden, sofern keine Aufsichtspflichtverletzung der Eltern vorliegt?
Dogu
12.7.2024, 09:15:50
Vermögen des Kindes oder Haftpflichtversicherung.
Dogu
12.7.2024, 09:16:01
*Vollstreckung in das