Versuchte Anstiftung 3
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
T benötigt für die Tötung der F einen Auftragskiller. Dazu geht er täglich ins Lokal und spricht eine neue Person an. Am 20. Tag ist das D, der ablehnt. T denkt, in den nächsten Tagen jemanden zu finden. In der Nacht bekommt er Alpträume und denkt sich, dass er die ganze Geschichte am besten lässt.
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Einordnung des Falls
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. T hat den Tatbestand einer versuchten Anstiftung zum Totschlag (§§ 212 Abs. 1, 30 Abs. 1 StGB) erfüllt.
Ja, in der Tat!
Jurastudium und Referendariat.
2. Die versuchte Anstiftung ist nach herrschender Meinung fehlgeschlagen.
Ja!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Helena
27.2.2022, 15:50:42
Bedeutet das, dass Sich der Täter hier 20 mal strafbar gemacht hat wegen Versuchs der Anstiftung?
Victor
28.2.2022, 14:41:54
Ja genau. Jedes Mal aufs neue wird ein Tatentschluss begründet. Und dann liegt ein Fehlschlag vor.
Hannah B.
15.7.2022, 14:29:57
Hallo! Danke für eure Anmerkungen. Wir haben sie als Vertiefungshinweis aufgenommen. Liebe Grüße Hannah - für das Jurafuchsteam
I-m-possible
22.7.2022, 00:54:11
D glaubte doch in den Nächsten Tagen noch jemanden (also einen Dritten) anstiften zu können, so dass laut Definition ein Fehlschlag nicht vorliegen dürfte. Ein Fehlschlag liegt nur vor, wenn man hier die Frage auf den D bezieht und in der Ansprache des D durch T eine Konkretisierung des Anzustiftendem sieht.
Nora Mommsen
11.8.2022, 10:59:14
Hallo I-m-possible, jedes konkrete Ansprechen stellt einen neuen Versuch dar. Und genauso wie T nicht mehr glaubt D überreden zu können, und der Versuch daher fehlgeschlagen war, waren die vorangegangenen 19 Versuche ebenfalls fehlgeschlagen. Nach der h.M. ist die Konkretisierung auf einen möglichen Angestifteten ausschlaggebend. Viele Grüße, Nora - für das Jurafuchs-Team