Versuchte Anstiftung 4
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
T wirkt auf D ein, dass D den O am nächsten Tag auf dessen täglichen Spaziergang töten soll. D lehnt zunächst ab. T denkt, dass er D aber übermorgen überreden könnte. Kurz darauf besinnt er sich eines Besseren und lässt davon ab.
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Einordnung des Falls
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. T hat den Tatbestand einer versuchten Anstiftung zum Totschlag verwirklicht (§§ 212 Abs. 1, 30 Abs. 1 StGB).
Genau, so ist das!
Jurastudium und Referendariat.
2. Die versuchte Anstiftung ist nach herrschender Meinung fehlgeschlagen.
Nein, das trifft nicht zu!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
I-m-possible
14.7.2022, 20:05:10
Wieso liegt hier anders zum Fall bei dem er jeden Tag Jemanden bestimmt und am 20. Tag der Anzustiftende ablehnt ein Fehlschlag vor? Laut Sachverhalt denkt der Anstifter dort auch, dass er in den nächsten Tagen Jemanden finden wird - Dass dort laut herrschender Meinung ein Fehlschlag vorliegen soll , leuchtet mir nicht ein.
Nora Mommsen
23.7.2022, 16:07:40
Hallo I-m-possible, der Unterschied liegt darin, dass es sich hier um ein und dieselbe Person handelt, die angestiftet werden soll. Es liegt daher keinerlei Änderung im Tatplan vor. Im Gegensatz dazu musste er in dem von dir angesprochenen Fall jeden Tag seine Vorstellung auf eine neue Person konkretisieren. Viele Grüße, Nora - für das Jurafuchs-Team
nullumcrimen
10.5.2024, 22:12:20
Warum ist die zeitliche Zäsur hier irrelevant? Es benötige ja eine neue Kausalkette um D in zwei Tagen zu überreden