Zivilrecht
Geschäftsführung ohne Auftrag (GoA)
Die echte GoA – Rechtsfolgen
Wirklicher Wille des Geschäftsherrn (Einführungsfall)
Wirklicher Wille des Geschäftsherrn (Einführungsfall)
29. April 2025
8 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
B ist Briefmarkensammler. Seit langer Zeit sucht er verzweifelt nach der Briefmarke „Das Nilpferd“ und würde jeden Preis dafür bezahlen. Hiervon weiß auch sein Freund F, der ein Exemplar der Marke in einem Antiquariat für B kauft.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Wirklicher Wille des Geschäftsherrn (Einführungsfall)
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. F möchte den Kaufpreis für die Briefmarke von B ersetzt bekommen. Ist der Tatbestand einer echten GoA (§ 677 BGB) erfüllt?
Ja, in der Tat!
Jurastudium und Referendariat.
2. F kann das Geld, das er für den Kauf der Briefmarke ausgegeben hat, von B ersetzt verlangen, wenn eine berechtigte GoA vorliegt (§§ 677, 683 S. 1, 670 BGB).
Ja!
3. Eine berechtigte GoA liegt vor, wenn die Geschäftsführung dem Interesse des Geschäftsherrn widerspricht (§ 683 S. 1 BGB).
Nein, das ist nicht der Fall!
4. Ist die GoA hier berechtigt im Sinne des § 683 S. 1 BGB?
Genau, so ist das!
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