Zivilrecht
Schuldrecht Allgemeiner Teil
Dreipersonenverhältnisse
Obligatorische Gefahrentlastung bei Verbrauchsgüterkauf (§ 475 Abs. 2 BGB)?
Obligatorische Gefahrentlastung bei Verbrauchsgüterkauf (§ 475 Abs. 2 BGB)?
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Kunsthändlerin H verkauft für €30.000 ein Gemälde an Verbraucher K. Dieser bittet H, das Bild an ihn zu versenden. H beauftragt daraufhin ihren Bekannten B mit dem Transport des Bildes. Auf der Fahrt zu K, verursacht B schuldhaft einen Unfall. Das Gemälde wird dabei zerstört.
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Einordnung des Falls
Obligatorische Gefahrentlastung bei Verbrauchsgüterkauf (§ 475 Abs. 2 BGB)?
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 5 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Steht K gegen B ein Schadensersatzanspruch zu?
Nein, das trifft nicht zu!
Jurastudium und Referendariat.
2. Kann K von H erneute Lieferung des Bildes verlangen (§ 433 Abs. 1 BGB)?
Nein!
3. Muss K an H trotzdem den Kaufpreis bezahlen?
Nein, das ist nicht der Fall!
4. H ist durch die Zerstörung des Bildes ein ersatzfähiger Schaden entstanden.
Ja, in der Tat!
5. Liegt vorliegend ein Fall der Drittschadensliquidation vor?
Nein!
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